SeniorenheimeServior weist die unbelegten Behauptungen von Arzt Benoît Ochs entschieden zurück

Seniorenheime / Servior weist die unbelegten Behauptungen von Arzt Benoît Ochs entschieden zurück
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Der Wohnheim-Betreiber Servior bestreitet vehement den Wahrheitsgehalt von Aussagen, die der Impf-Gegner Dr. Benoît Ochs vor seinem Gerichtsprozess in Luxemburg gemacht hat.

„Servior hat erfahren, dass Dr. Benoît Ochs am 26. Januar 2022 verleumderische Äußerungen über ihn gemacht hat.“ Das teilt der gewichtige Betreiber von Seniorenwohnheimen in Luxemburg per Presseschreiben mit.

Konkret gehe es um die Behauptung, dass „im Altenheim Niederkorn nach der Booster-Injektion direkt 26 Menschen gestorben sind“. 

Dabei handele es sich „natürlich um völlig unwahre Aussagen, die in sozialen Netzwerken weiterverbreitet wurden und die Servior in ihrer Gesamtheit entschieden dementiert“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Der Betreiber könne die Äußerungen „aus Respekt vor dem Personal, den Bewohnern und deren Familien nicht tolerieren“, heißt es abschließend.

Ochs hatte entsprechende Äußerungen, ohne eine Quelle oder einen Beleg zu nennen, zunächst vor dem Gericht gemacht, das kurz darauf erneut über ein mögliches Berufsverbot beriet: Der Arzt ist extrem umstritten wegen seiner Äußerungen und Handlungen in Bezug auf das Impfen und verschiedene Corona-Maßnahmen. 

Rino Zeross
29. Januar 2022 - 10.03

Mein gefragtes persönliches , jedoch bedingt nicht berufliches Kommentar! « Der Richter , der Gerichtsmediziner , der Staatsanwalt , das Staats-und Regierungsoberhaupt sowie sämtlichen Minister, Deputierten und die ganze liebe Presse wissen haargenau , dass die in dem obigen , gestrigen t-Redaktionsartikel beschriebenen Vorfälle und Anschuldigungen , nur von Spezialisten ausgeführte AUTOPSIEN von vermuteten Coronaopfer belegt und bewiesen werden können und ein entsprechendes Berufsverbot gegen den Angeklagten erhoben werden darf. Da es sich hier um eine neue , folglich relativ unbekannte « Krankheit » ohne erwiesene Heilungsmöglichkeit handelt , wird sich vermutlich das belangte Gericht wie in ähnlichen Situationen als UNZUSTÄNDIG erklären . Dasselbe müsste dann auch für eine Beurteilung der Ärztegemeinschaft der Fall sein  » Warum keine aufschlussreichen Autopsien vorgenommen werden ist und bleibt mir schleierhaft und unverständlich im direkten Zusammenhang mit dem kommenden Impfzwang Gesetz . Dies umso mehr in einer Demokratie wo das Volk nicht nur bestimmt soll, sondern auch wissen muss was es zu betimmen hat, oder ?

OB
29. Januar 2022 - 8.56

@J.C. Kemp - bei einer Klage würde nur herauskommen dass 2 der 26 tatsächlich zu erwarten gewesen wären.

J.C. Kemp
28. Januar 2022 - 14.57

Servior müsste klagen, ein Presseschreiben bringt nicht viel.

HTK
28. Januar 2022 - 14.10

Ich habe mich geirrt.Der Mann ist noch dümmer als ich dachte.