ProzessDr. Benoît Ochs vor Gericht: Zwischen Freispruch und Berufsverbot

Prozess / Dr. Benoît Ochs vor Gericht: Zwischen Freispruch und Berufsverbot
Dr. Benoît Ochs kurz vor Prozessbeginn am Mittwoch. Der Allgemeinmediziner, Bildmitte, mit Maske, wird von rund 100 „Freunden“ begrüßt. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Dr. Benoît Ochs, hinlänglich bekannter Allgemeinmediziner und Corona-Maßnahmen-Skeptiker, droht wegen seiner Meinung ein Jahr Berufsverbot. Am Mittwoch war sein Berufungsprozess. Seine Verteidigung pocht auf Freispruch. Die Ärztekammer bleibt bei der Forderung nach zwölf Monaten Berufsverbot. Am 16. März gibt das Gericht das Urteil bekannt.

Dr. Benoît Ochs hat scheinbar einen Hang zum Märtyrer: „Wenn ich verurteilt werde, dann ist das eine politische Entscheidung.“ Damit ist vieles, aber nicht alles gesagt. Am Mittwoch war der Berufungsprozess des Allgemeinmediziners. In erster Instanz ist er im Juli 2021 zu einem Jahr Berufsverbot verurteilt worden. Ob es dabei bleibt, darüber hat nun der oberste Disziplinarrat des „Collège médical“ am Bezirksgericht Luxemburg zu befinden.

Dem Arzt wird von der Ärztekammer vorgeworfen, sich nicht an die während der Pandemie herrschenden Regeln gehalten und somit gegen den Berufskodex verstoßen zu haben. Er habe zum Beispiel, als das nicht erlaubt war, Patienten persönlich gesehen, er habe es mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht so genau genommen, er habe Medikamente gepriesen, die später in Ungnade gefallen seien, und – er habe eine sehr eigenwillige, mitunter ablehnende Einstellung zur Impfung. Zusammenfassend kann man das „Collège médical“ so verstehen, dass der Arzt mit seinem Verhalten gegen die Bemühungen der Kollektivität, die Pandemie einzudämmen, verstoßen habe.

Irritierende Aussagen

Wenn man Aussagen von Dr. Ochs hört, wie beispielsweise, dass mehr Kinder und Jugendliche an den Folgen der Impfung sterben als durch Corona, oder dass in einem Pflegeheim in Niederkorn 26 Patienten direkt nach der Booster-Impfung gestorben seien, dann neigt man dazu, dem „Collège médical“ recht zu geben. Auch die allgemeine Aussage, dass Patienten, die sich mit Corona-Symptomen beim Arzt melden, zunächst einzig und alleine Paracetamol als Medikament verschrieben wird, macht zunächst stutzig. Aber: die Aussage stimmt einfach nicht.

Dr. Benôit Ochs scheint in einer sehr eigenen Wirklichkeit zu leben. Jene gut 100 Unterstützer, die sich am Mittwoch in der „Cité judiciaire“, gut bewacht von Polizisten, eingefunden haben, scheinen mit ihm auf einer Wellenlänge zu liegen.

Me Bock, der Anwalt des Arztes, bringt es vor Gericht auf den Punkt. „Wer eine andere Meinung hat als die offizielle, wird an den Pranger gestellt und abgeschossen.“ Der Anwalt spricht in dem Kontext von einer Vorverurteilung und fordert das „Collège médical“ dazu auf, Beweise für ein Fehlverhalten seines Mandanten zu liefern.

Nein, es gibt keinen Zweifel daran, dass die Verteidigung versucht, ihren Mandanten in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Etwas irritierend ist es allerdings, wenn Me Bock sagt, die öffentlichen Auftritte des Arztes, ob in Luxemburg oder im Ausland, seien spontan gewesen. Sein Mandant habe dabei nicht daran gedacht, gefilmt zu werden. Dr. Ochs müsse freigesprochen werden. Das fordert auch Me Rouizi, der zweite Rechtsbeistand des Arztes. Dr. Ochs habe dem Eid des Hippokrates zufolge gehandelt, nämlich Patienten bestmöglich zu helfen.

Suche nach Wahrheit

Nun, keine Überraschung, das „Collège médical“ sieht das anders. Das Benehmen von Dr. Ochs sei nicht hinnehmbar, es sei mitunter eine Gefahr für die Gesundheit seiner Patienten, gibt Ärztekammer-Präsident Pit Bücheler zu verstehen. Seinen Aussagen zufolge wähne sich Dr. Benoît Ochs im Besitz der ultimativen Weisheit und andere Wissenschaftler oder Ärzte lägen falsch. Valérie Besch, Juristin des Ärztekollegiums, widerspricht dem nicht. Die öffentlichen Auftritte des Arztes, die jetzt wohl nicht Bestandteil des Prozesses seien, würden doch aber auf einer Linie liegen mit dem Ungehorsam des Arztes gegenüber den in Luxemburg geltenden Regeln. Deshalb, so die Juristin, bleibe die Ärztekammer bei ihrer Forderung nach einem Jahr Berufsverbot für Dr. Ochs.

Der Beschuldigte selbst bleibt am Ende des Berufungsprozesses stoisch. Es gehe nicht um ihn, es gehe um den Patienten. Irgendwo klang auch das Wort Wahrheit mit.

Man wird sehen, welche Wahrheit am 16. März vom Gericht gesprochen wird.

Rino Zeross
30. Januar 2022 - 9.46

@uma Daat muss du dengem haalverweisen Hausdokter.an nët mir sooen. Neischt fir ungudd. Schéine Bonjour a pass gudd op nët fun engem gepickten oder geheelten Matmënsch ugestach ze ginn. Fun engem gesonden kierperlech an geeschtegen „ Leprakranken“ hues du jo absolut neischt ze féirten, oder ?

Soren
29. Januar 2022 - 6.48

Jeder kann sich einen Arzt für sein Leiden nach seinem besten Wissen aussuchen. Daher sollte der Mann in Ruhe gelassen werden.

uma
28. Januar 2022 - 16.55

@Rino Zeross "Dass z.B. ein Patient etwas übles über seinem Hausdoktor sagen würde , war damals unvorstellbar," Deemools waren ugesinn als Halbgott in Weiss an net als Hallwerweis.

Liette
27. Januar 2022 - 21.41

Im Februar 2021 gab es in hiesigen Gefilden keine Boosterimpfungen. Ist das Wort "Boosterimpfungen" wirklich gefallen ( Frage an den Journalisten/Berichterstatter) ?

J.C. Kemp
27. Januar 2022 - 18.29

Durch dieses Berufsverbot wird er als Märtyrer sicher bei seinen Schwurbeljüngern an Ansehen gewinnen. "Sie wollten ihn zum Schweigen bringen, aber seht!" Das ist was ich am meisten fürchte. Das Berufsverbot müsste länger oder definitiv sein.

Tossen
27. Januar 2022 - 11.14

1 Jahr? Und dann darf er wieder schwurblen?

Rino Zeross
27. Januar 2022 - 10.44

Kommentar , zwar überflüssig aber « Presse-und Meinungsfrei » Zu meiner Zeit gab es noch Leute die wie für ihren Beruf geschaffen waren , wie Polizisten , Lehrer, Pfarrer , Ärzte , Handwerker, Journalisten usw. die zu jeder Zeit für ihre Mitmenschen und für Wahrheit und Gerechtigkeit „da “waren. Dass z.B. ein Patient etwas übles über seinem Hausdoktor sagen würde , war damals unvorstellbar, niemand dachte auch nur daran......... Der Arzt und das ist glücklicherweise auch heute noch des öfteren der Fall , überliess seinem Patienten die Entscheidung ob er was für seine Gesundheit tun wollte oder nicht. Diese frühere berufseigene Entscheidung der Medizinmänner und- frauen scheint heute bei den Berufs- Politiker zu liegen die bei ihrem Amtsantritt von Medizinkunde nicht mehr Ahnung als von Politikkunde intus hatten....!

HTK
27. Januar 2022 - 9.12

Ein Mann der solche Ansichten vertritt hat im medizinischen Beruf nichts mehr zu suchen.Er hat einen Eid abgelegt.Ein Jahr zurück auf die Uni um seine Gedanken neu zu ordnen wäre sicher die beste Alternative. Seinen Ruf als Scharlatan wird er sicher nicht mehr los.Da wird auch kein Verteidiger ihm helfen können.