EuGH-Urteil
Regierung muss Mindestlohn-Richtlinie umsetzen, Arbeitsminister analysiert noch
Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Mindestlohn-Richtlinie stellt den Kern des Textes nicht infrage. Die CSV-DP-Regierung muss den Mindestlohn zeitnah anpassen und einen Aktionsplan zur Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung vorlegen. Der Arbeitsminister will das Urteil erst noch analysieren.
CSV-Arbeitsminister Georges Mischo vor drei Wochen bei einer Pressekonferenz Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte am Dienstag zum größten Teil die Gültigkeit der vom früheren Kommissar für Soziales und Beschäftigung Nicolas Schmit (LSAP) mit ausgearbeiteten Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Dänemark hatte im März 2023 geklagt, um die 2022 vom Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommene Richtlinie für nichtig zu erklären, weil sie gegen die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten verstoße. Der Gerichtshof gab Dänemark in seinem Urteil nur teilweise recht und wies die Klage des Königreichs ab.