Verfassungsreform
Nur 1.652 gültige Unterschriften: Bürgerinitiative scheitert mit Referendumsantrag
23.348 Unterschriften haben gefehlt, um ein Verfassungsreferendum zu den Kapiteln I, II, III, V, VII, VIII, IX, X, XI und XII zu erwirken. Das teilt das Staatsministerium am Donnerstagnachmittag mit.
Kein Referendum nach Bürgerinitiative: Nur 1.652 gültige Eintragungen bei Unterschriftensammlung Foto: Editpress/Hervé Montaigu
25.000 Unterschriften müssen in Luxemburg gesammelt werden, um per Bürgerinitiative ein Verfassungsreferendum zu erwirken. Eine Bürgerinitiative hat genau das nach der ersten Abstimmung zu den Kapiteln I, II, III, V, VII, VIII, IX, X, XI und XII im Parlament getan. Seitdem Premierminister Xavier Bettel (DP) den Antrag am 7. Februar für zulässig erklärt hat, konnten jedoch nur 1.655 Unterschriften gesammelt werden. Drei dieser Unterschriften wurden zudem als ungültige Eintragung abgewiesen. Ein Referendum wird es aufgrund dieser Bürgerinitiative nun also nicht geben.
Das Ergebnis der Auszählung kann von jedem Wähler innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, Mémorial A, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.
Drei Antragsprozeduren
Der Antrag auf ein Verfassungsreferendum wird nach Artikel 114 der Luxemburger Verfassung geregelt. Demnach müssen spätestens zwei Monate nach der ersten Lesung durch die Chamber 25.000 Unterschriften abgegeben werden, um ein Verfassungsreferendum zu erwirken. Entsprechende Listen liegen in den Gemeinden aus. Sollten 25.000 Unterzeichner ein Referendum fordern, muss dieses innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Fällt ein regulärer Wahltermin in diesen Zeitraum, kann das Referendum um weitere sechs Monate hinausgeschoben werden.
Der nun erfolglose Antrag ist bereits der zweite, der an der 25.000-Unterschriften-Hürde gescheitert ist. Ein erster Antrag wurde im Oktober vergangenen Jahres nach der ersten Abstimmung im Parlament zum Kapitel IV über die Justiz eingereicht. Damals hatten sich noch 7.397 Referendums-Befürworter gefunden.
Derzeit läuft noch eine dritte Referendumsprozedur zum Kapitel II der kommenden Luxemburger Verfassung. Der Antrag ist am 17. März im Staatsministerium eingegangen, die Prozedur läuft noch bis Ende Mai.
Constitution du Grand-Duché de Luxembourg, Article 114
„Toute révision de la Constitution doit être adoptée dans les mêmes termes par la Chambre des députés en deux votes successifs, séparés par un intervalle d’au moins trois mois.
Nulle révision ne sera adoptée si elle ne réunit au moins les deux tiers des suffrages des membres de la Chambre, les votes par procuration n’étant pas admis.
Le texte adopté en première lecture par la Chambre des députés est soumis à un référendum, qui se substitue au second vote de la Chambre, si dans les deux mois suivant le premier vote demande en est faite soit par plus d’un quart des membres de la Chambre, soit par vingt-cinq mille électeurs inscrits sur les listes électorales pour les élections législatives. La révision n’est adoptée que si elle recueille la majorité des suffrages valablement exprimés. La loi règle les modalités d’organisation du référendum.“