Corona-RegelnNeue Richtlinien à la Waringo: Diese Regeln gelten aktuell in den Alters- und Pflegeheimen

Corona-Regeln / Neue Richtlinien à la Waringo: Diese Regeln gelten aktuell in den Alters- und Pflegeheimen
Mit breitem Grinsen statt Sturmmienen traten Gesundheitsministerin Paulette Lenert und Familienministerin Corinne Cahen vor die Presse. Der Waringo-Bericht scheint verdaut.  Foto: Editpress/Alain Rischard

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Gesundheitsministerin Paulette Lenert und Familienministerin Corinne Cahen haben am Mittwoch die neuen Richtlinien für den Umgang mit der Pandemie in den Alters- und Pflegeheimen sowie den Einrichtungen für betreutes Wohnen präsentiert. Nach dem Waringo-Bericht wollen sich beide bei diesem Thema keine Blöße geben. 

Es wirkt schon fast trotzig: In besonders großer Schrift prangt auf dem Dokument, das Gesundheitsministerin Paulette Lenert und Familienministerin Corinne Cahen am Mittwochnachmittag auf einer Pressekonferenz vorstellen, der Titel: „Recommandations du 22.9.2021 aux gestionnaires des Maisons de soins, CIPA et Logements encadrés en vigueur du 22.9.2021 au 18.10.2021“. Umrandet sind die Empfehlungen mit einen gestrichelten roten Rahmen, unten auf der Seite deutlich zu erkennen: das Logo des Familienministeriums, kleiner daneben das des Gesundheitsministeriums.  Man hätte auch titeln können: Seht her, jetzt könnt ihr uns nicht mehr kritisieren! 

„Wir haben versucht, alles, was der Waringo-Bericht kritisiert hat, hier mit reinzunehmen“, sagt Corinne Cahen auf die Frage des Tageblatt bei der Pressekonferenz. Der Waringo-Bericht habe „mit auf den Weg gegeben, an der Form, der Klarheit zu arbeiten und die Kommunikation zu verbessern. Außerdem wurde uns empfohlen, auch die Einrichtungen für betreutes Wohnen mit einzubinden“, erklärt Familienministerin Corinne Cahen. Das habe man getan. Außerdem sei die Dauer der Empfehlungen angepasst. Bisher haben diese gegolten, bis neue Richtlinien von einem Ministerium ausgegeben wurden. Nun werden sie an die Dauer der Covid-Gesetze gekoppelt. Die neu eingerichtete ständige Kommission* treffe sich vor Ablauf der Frist erneut und bespreche,  „ob es neue Momente gibt, die eine Anpassung der Empfehlungen erfordern“, erklärt Cahen den neuen Ablauf. Die nächste Sitzung sei bereits für in zwei Wochen anberaumt. Damit seien schon drei Empfehlungen aus dem Waringo-Bericht umgesetzt. Praktischer Nebeneffekt: Gehen die Richtlinien den Menschen zu weit, oder nicht weit genug, liegt die Verantwortung nun bei eben dieser Kommission.  

Die neuen Empfehlungen seien auch in Zusammenarbeit mit jener Kommission entstanden. Man habe keine politischen Entscheidungen über die Köpfe der Kommission hinweg getroffen, versichern die Ministerinnen auf eine Frage der Presse. Der neue Ablauf bedeutet gleichzeitig das Ende des bisherigen Vier-Stufen-Plans. „Das ist nun hinfällig“, sagt Cahen. Ob intensiv mit insbesondere den Strukturen gearbeitet wurde, bei denen während der Untersuchungen der Waringo-Untersuchungskommission Probleme festgestellt wurden, darauf will Cahen allerdings auf Nachfrage des Tageblatt nicht antworten. Sie habe „mit allen Strukturen“ in diesem Sommer gesprochen. Die minutiöse Auflistung der Hygieneanforderungen und der im Falle eines Covid-Kontakts erforderlichen Maßnahmen scheinen ebenfalls durch die Kritik nach dem Waringo-Bericht bedingt. Eine „One Size Fits All“-Lösung gibt es nicht, sagt Cahen. Doch viel Spielraum lassen die Richtlinien den Häusern nicht.

Eine weitere Aufarbeitung der Vorfälle in den Einrichtungen nach dem Waringo-Bericht ist derzeit nicht angedacht. Aber Gesundheitsministerin Paulette Lenert sagte auf der Pressekonferenz, dass dies sicher in eine gesamte Bewertung der Krise mit einfließen würde. 

Die aktuelle Situation

Die aktuelle Situation sei nicht mit der im vergangenen Oktober zu vergleichen, betonen sowohl Lenert wie Cahen. Aktuell gebe es fünf Infektionen in zwei Häusern. Nur eine Person zeige Symptome: leichten Husten. Zwar sei man bereits in einer vierten Welle, doch nun gebe es die Impfung. 95,7 Prozent der Bewohner der betroffenen Strukturen seien geimpft. Wie hoch die Impfquote beim Pflegepersonal der Häuser ist, konnten weder Lenert noch Cahen genau sagen. Cahen nennt 65 Prozent, fügt aber hinzu, dass man weiterhin nicht nachverfolgen könne, welche Grenzgänger sich im Ausland haben impfen lassen. Man könne also davon ausgehen, dass die Anzahl der Geimpften größer ist. Eine Impfpflicht will die Regierung weiterhin nicht einführen, sondern man setze weiter auf Sensibilisierung. 

Außerdem bereite das Gesundheitsministerium die Verabreichung einer dritten Impfung für ältere und besonders vulnerable Personen vor. Diese sei, wie auch die bisherige Impfung, auf freiwilliger Basis – die Bewohner oder eine verantwortliche Person müssen dieser zustimmen. 

Die Impfkampagne soll innerhalb von nur „zwei bis drei Wochen“ über die Bühne gehen. fünf bis zehn Einrichtungen sollen dazu pro Tag durchgeimpft werden, bestätigte das Gesundheitsministerium bereits vor der Pressekonferenz gegenüber dem Tageblatt. Dazu werden „Mann und Maus“ eingesetzt, sagt Lenert und verweist darauf, dass weniger Personal in den Impfzentren gebraucht werde. Dadurch habe man nun größere Kapazitäten zur Verfügung. Begonnen werde am 27. September. Gleichzeitig werde aktuell für die Grippe-Impfung in den Heimen geworben. Diese wird von dem behandelnden Arzt der Einrichtung ausgeführt. Derzeit werden 14 Tage zwischen den Impfungen empfohlen. 

Vor Ort organisieren die einzelnen Einrichtungen den Ablauf der Impfungen. Auf die Frage, ob man eine Situation wie Anfang des Jahres vermeiden könne, als sich in einem Altersheim zu viele Personen gleichzeitig in den Impfräumen befanden und so enge Kontakte nicht vermieden werden konnten, reagiert Lenert ausweichend. Man „habe natürlich dazugelernt“ und das sei etwas anderes, als wenn man eine solche Impfkampagne zum ersten Mal organisiert. Prinzipiell haben aber die mobilen Einheiten die Möglichkeit, eine solche aus Sicherheitsbedenken für die Bewohner abzubrechen. In dem angesprochenen Fall habe man aber entschieden, dass eine Impfung dringlich sei, und deswegen nicht die Kampagne zu stoppen oder auf mehrere Tage zu verteilen. „Wir stehen auch hinter dieser Entscheidung“, so Lenert.

Der Süden Luxemburgs ist über weite Strecken ein Corona-Hotspot gewesen. Eine regionale Priorisierung bei den Dritt-Impfungen soll es aber nicht geben, antwortet Lenert auf Nachfrage des Tageblatt. Dafür würde die Impfkampagne nun zu schnell gehen. Begonnen wird zunächst mit den Pflegeheimen.

Neben den Impfungen setzen Familien- und Gesundheitsministerium weiter auf intensives Testen: Alle zwei bis drei Wochen werden die Bewohner und Angestellten komplett durchgetestet. Außerdem wolle man nun auch systematisch serologische Tests durchführen. Diese sollen alle drei bis vier Monate vorgenommen werden. 

Diese Richtlinien gelten für die Einrichtungen für betreutes Wohnen sowie die Alters-und Pflegeheime

– Wer neu in eine Struktur einzieht, soll, wenn möglich, eine Impfung vorweisen können. Ist dies nicht der Fall, kann die Impfung entweder noch vom Arzt vorgenommen werden oder der Bewohner muss einen negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden vorher gemacht wurde, beim Einzug vorweisen können. Außerdem muss er an den folgenden fünf Tagen Schnelltests durchführen und am sechsten Tag nach der Ankunft einen weiteren PCR-Test machen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.

– Einwohner einer Struktur sollen, wenn möglich, eine Maske tragen, wenn sie sich in der Einrichtung bewegen. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind nur die Personen, für die ein Tragen der Maske aus kognitiven oder medizinischen Gründen nicht möglich ist. Gibt es einen Covid-Fall in einer Einrichtung, ist das Tragen der Maske obligatorisch. 

– Die sozialen Kontakte mit Familie und Freunden müssen gewahrt werden. Ist dies physisch nicht möglich, etwa wegen einer Ansteckung, sollen digitale Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

– In den Einrichtungen gilt nun das „CovidCheck“-System. Außerdem müssen die Häuser Listen mit den Kontaktdaten der Besucher führen, damit im Falle einer Infektion ein Contact-Tracing erfolgen kann. Diese werden für zwei Wochen gespeichert.

– In den Restaurants und gemeinsamen Aufenthaltsräumen sollen die Abstandsregeln von 1,50 Metern respektiert werden. Außerdem sollen die Einrichtungen, wenn möglich, Familien separate Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, wenn sie mit einem Bewohner zusammen essen wollen. Auch hier gilt das CovidCheck-System. 

– Kommt ein nicht geimpfter Bewohner einer Einrichtung in Kontakt mit einem Covid-Positiven, muss er in Quarantäne. Das Tragen der Maske ist nun verpflichtend. Es muss ein PCR-Test durchgeführt werden und in den fünf Folgetagen je ein Schnelltest. Die Quarantäne kann nach sieben Tagen aufgehoben werden, wenn ein zweiter PCR-Test negativ ausfällt. Will die betroffene Person sich nicht testen lassen, wird die Quarantäne um sieben Tage verlängert. 

– Kommt ein geimpfter Bewohner einer Einrichtung in Kontakt mit einem Covid-Positiven, ist das Tragen der Maske während sieben Tagen Pflicht. Am sechsten Tag oder wenn Symptome entstehen, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. 

– Infiziert sich ein Bewohner, muss dieser isoliert werden. Ein Contact-Tracing wird durchgeführt. Identifizierte Kontakte müssen während fünf Tagen Schnelltests machen und am sechsten Tag einen PCR-Test. 

– Kommt es zu einem Cluster in einer Einrichtung (drei Fälle in einer Einrichtung innerhalb von 14 Tagen), gelten folgende Richtlinien: 

– Bei drei Fällen innerhalb einer Einheit innerhalb von 14 Tagen: Die betroffene Einheit (Wohngemeinschaft, Etage, Dienst) muss vom Rest des Hauses isoliert werden. Es muss täglich gelüftet und geputzt werden. Besondere Schutzkleidung muss getragen werden. Es finden keine Gruppenaktivitäten statt. Es sind keine Besuche erlaubt, außer der Bewohner liege im Sterben. Es sind keine Ausgänge erlaubt, außer für medizinische Notfälle. Der Restaurantbesuch ist Bewohnern der Einheit nicht erlaubt. Das Essen wird im Zimmer oder in der Wohneinheit serviert. 

– Bei drei Fällen innerhalb der kompletten Einrichtung innerhalb von 14 Tagen: Die betroffenen Personen sind wenn möglich in einem Teil des Gebäudes zu isolieren. Die gemeinsamen Räume wie ein Restaurant oder ein Frisörsalon müssen geschlossen werden. Es muss täglich gelüftet und geputzt werden. Besondere Schutzkleidung muss getragen werden. Es finden keine Gruppenaktivitäten statt. Es sind keine Besuche erlaubt, außer der Bewohner liege im Sterben. Es sind keine Ausgänge erlaubt, außer für medizinische Notfälle.

Die gesamten Richtlinien können Sie unter dem folgenden gekürzten Link einsehen: https://bit.ly/2Zdrtqa

Ständige Kommission für die Belange von älteren Menschen

Der Vorschlag für diese Kommission wurde bei der hitzigen Diskussion um die Schlussfolgerungen des Waringo-Berichts von Familienministerin Cahen unterbreitet. So wollte sie der Forderung, die Zuständigkeit für den Altenpflegebereich an das Gesundheitsministerium abzugeben, den Wind aus den Segeln nehmen. Eine Motion für die Schaffung dieser Kommission wurde am 13. Juli in der Chamber angenommen. 
Sie setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Familienministeriums, des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Soziale Sicherheit sowie Vertretern der Pflegeversicherung, dem Dachverband der Pflegedienstleister (Copas), dem Dachverband der Ärzte und Zahnärzte (AMMD), dem Rat für Ältere Menschen und dem Rat für verschiedene Pflegeberufe.  

Pol
23. September 2021 - 22.22

Ich hatte gedacht der Waringo Bericht wäre für den Müll. Es wurde als unprofessionnell und mangelhaft hergestellt durch Qualifizierte Artze.

Leila
23. September 2021 - 9.58

Tun sie das wirklich? Auf mich wirkt es nicht so! grin·sen /grínsen/ schwaches Verb breit [mit einem höhnischen, schadenfrohen, boshaften o. ä. Ausdruck] lächeln "verächtlich, breit, unverschämt grinsen"

Therese
23. September 2021 - 7.29

nuje.Ech wollt der Mme Lenert bei den nächsten Wahlen meng Stömm gin.Nun wielen ech komplett d'Piraten. Schued.Ech hat eigentlech Vertrauen an d'Madame Lenert. Mme Cahen hätte ech souwisou nie an Betracht gezun.Dei Partei huet neischt an der Regierung verluer.A schon guer net Madam Cahen.Elo get erem ouni Schimmt schéin virun der Kamera gegrinst.