Pegasus-Skandal
Jean Asselborn erinnert israelische Spionagefirma an Luxemburger Gesetze
Außenminister Jean Asselborn hat die NSO-Gruppe in einem Brief daran erinnert, dass Unternehmen im Großherzogtum verpflichtet sind, die Menschenrechte zu respektieren. Die Firma hat Filialen in Luxemburg. Das meldet das Außenministerium am Mittwoch. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, eine Spionagesoftware an autoritäre Regierungen zu verkaufen und so die Ausspähung von Journalisten und Dissidenten zu ermöglichen.
Jean Asselborn hat einen Brief an die NSO-Gruppe geschrieben Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Außenminister Jean Asselborn (LSAP) hat am Mittwoch einen Brief an die Direktoren der mit der NSO-Gruppe verbundenen Unternehmen geschickt, „um sie daran zu erinnern, dass Luxemburg alle Exportkontrollverpflichtungen strikt anwendet und nicht duldet, dass die Aktivitäten dieser Unternehmen von Luxemburg aus zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen“. Das schreibt das Außenministerium am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Der NSO-Gruppe wurde am Dienstag vorgeworfen, mit Pegasus – einer Spionagesoftware – autoritären Regierungen die Ausspähung von Journalisten und Dissidenten ermöglicht zu haben.
Die israelische NSO-Gruppe hat in Luxemburg laut Presseschreiben neben den beiden Unternehmen OSY Technologies SARL und Q Cyber Technologies SARL auch noch sieben weitere Firmen: Triangle Holdings SA, Square 2 SARL, Novalpina Capital Partners SARL, Novalpina Capital Group SARL, NorthPole Holdco SARL, NorthPole Bidco SARL und NorthPole Newco SARL.
Bisher habe kein Unternehmen der NSO-Gruppe in Luxemburg einen Antrag auf eine Lizenz für den Export von Cyber-Überwachungsprodukten gestellt. „Alle Unternehmen in Luxemburg haben eine Sorgfaltspflicht, die sie dazu verpflichtet, bei Transaktionen, die unter die geltenden Vorschriften für die Ausfuhr von Verteidigungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck fallen oder fallen könnten, die zuständigen Behörden zu kontaktieren und gegebenenfalls eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen“, schreibt das Außenministerium. Die immaterielle Weitergabe von Technologie – wie das Pegasus-Programm – sei ebenfalls von diesen Regeln betroffen.