Arbeitsrecht

Wegen der Corona-Krise darf in vielen Bereichen 12 Stunden gearbeitet werden

Bis zu zwölf Stunden täglich und bis zu 60 Stunden pro Woche werden die Beschäftigten jener 14 Sektoren, die vital für das Funktionieren der Gesellschaft sind, im Rahmen der aktuellen Krise künftig arbeiten können. Voraussetzung ist eine motivierte Anfrage mit beiliegendem Gutachten der Betriebsdelegation oder einer der beiden repräsentativen Gewerkschaften OGBL und LCGB. Dies ist die wohl dramatischste Änderung im Arbeitsrecht, die Minister Dan Kersch am Freitag erläuterte, nachdem Premier Bettel sie bereits angekündigt hatte.

Der Arbeitsminister (Archivbild vom OGBL-Kongress) ist sich bewusst, dass die Arbeitszeitverlängerung – wenn auch nur auf die Krise befristet – für die Gewerkschaften nur schwer zu schlucken war

Der Arbeitsminister (Archivbild vom OGBL-Kongress) ist sich bewusst, dass die Arbeitszeitverlängerung – wenn auch nur auf die Krise befristet – für die Gewerkschaften nur schwer zu schlucken war Foto: Editpress-Archiv

Eine ganze Reihe von Maßnahmen, die in kürzester Zeit mit den Sozialpartnern diskutiert worden seien, würden nun getroffen, um die Gesellschaft am Laufen zu halten.

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