Parkplatzsuche In Kayl und Tetingen geht es den Langzeitparkern an den Kragen

Parkplatzsuche  / In Kayl und Tetingen geht es den Langzeitparkern an den Kragen
Pro Haushalt können zwei „Vignettes“ bei der Gemeinde angefordert werden Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Trotz aller Bemühungen, den öffentlichen Transport attraktiver zu machen, bleibt das Auto wohl weiterhin das Fortbewegungsmittel Nummer eins in Luxemburg. Der Parkplatzmangel gehört zu den nationalen Phänomenen der Ballungszentren – und führte auch in der Gemeinde Kayl/Tetingen zu einem Umdenken. Am 1. März werden „vignettes résidentielles“ (Anwohnerparkausweise) eingeführt. In einer Informationsveranstaltung wurden die Einwohner am Mittwochabend über die Pläne in Kenntnis gesetzt.

Es war DP-Schöffe Romain Becker, der die ganze Angelegenheit an diesem Abend am besten zusammenfasste: „Der öffentliche Parkraum ist nicht für Privatpersonen reserviert. Wir sind inzwischen zu einer 10.000-Einwohner-Gemeinde gewachsen, haben aber nicht mehr Parkraum zur Verfügung.“ Wie viele Parkplätze tatsächlich täglich in beiden Dörfern allein für den Eigenbedarf nötig wären, sei aufgrund des Datenschutzes und der Fluktuation der Privatautos nicht in Erfahrung zu bringen, hieß es von offizieller Seite aus. 

Die Idee der Anwohnerparkausweise ist nicht neu: Die Dauerparker sollen verschwinden und so mehr Rotation im Zentrum entstehen. Im vergangenen Sommer wurde das Paket gestimmt, am 1. März soll es in Kraft treten. „Verschiedene Parkplätze sind über einen längeren Zeitraum von Dauerparkern besetzt. Das wollen wir verhindern. Die Anwohner haben Vorrang. Es gab diese ‚Vignettes‘ bereits im Zentrum von Kayl und Tetingen, jetzt werden sie auf alle Viertel ausgeweitet“, fasste Bürgermeister Jean Weiler (CSV) zusammen. Ausgearbeitet wurde das Konzept vom „Bureau d’études Schroeder & Associés.“

Allgemein gilt, dass ein Autofahrer sein Verkehrsmittel maximal 48 Stunden an gleicher Stelle im öffentlichen Parkraum stehen lassen darf. Während Kayler und Tetinger Einwohner zwei „Vignettes“ pro Haushalt anfordern können, können Nicht-Ansässige teils weiterhin bis zu fünf Stunden umsonst parken, dies dann in Zukunft allerdings nur noch mit ausgelegter Parkscheibe. Der „Disque“ muss in diesem Fall zwischen 8 und 18 Uhr auf dem Armaturenbrett hinterlegt werden. 

„Braucht man das wirklich?“

Neu ist ebenfalls, dass an manchen Stellen der Weg nun – für alle – direkt zum Parkautomaten führt. Die Parkplätze Post und Fred Koullen in Kayl werden kostenpflichtig. Dies tagsüber von montags bis freitags. Gleiches gilt für die Grand-rue, wo allerdings eine Ausnahme für die Anwohner dieser Straße gilt. Beim Parking Widdem bleibt die „Kiss&Go“-Zone bestehen. Die Schranke verschwindet, somit gibt es fortan auch keine reservierten Plätze für die Angestellten der Gemeinde mehr. „Wir werden eine sogenannte Brötchentaste einführen. Dabei handelt es sich um ein Gratis-Ticket für maximal 30 Minuten, wie man es beispielsweise aus Rümelingen kennt. Wer länger parkt, zahlt den vollen Preis von 50 Cent die Stunde.“

Tetingen bekommt ebenfalls seinen eigenen Ausweis (KA und TE) mit den gleichen Bedingungen: Für Anwohner mit Parkausweis ist die Dauer unbegrenzt, Besucher können in Wohnvierteln bis zu fünf Stunden mit einer Parkscheibe stationieren. Ausnahmen sind die Parkplätze Schungfabrik und Sicosport (Sporthalle), bei denen die Regeln nicht nur bis 18.00 Uhr, sondern bis 22.00 Uhr gelten. Auf kein großes Verständnis stießen die Erklärungen für die Pufferzone in der rue Neuve in Tetingen: Vor dem „Centre médical“ ist die Parkdauer in Zukunft auf 30 Minuten begrenzt. „Wer zum Arzt muss, soll hinter dem Gebäude parken“, hieß es knapp vonseiten des „Bureau d’études“.

Ohnehin soll das neue Konzept zu einem Umdenken bewegen. „Man soll sich fragen, ob man das Auto tatsächlich braucht, wenn man Brot kauft“, formuliert es der Bürgermeister. Gleiches gilt für Einwohner, „die bis zu fünf Autos besitzen“.

Im Überblick

Zwei oder vier? Pro Haushalt können zwei „Vignettes“ bei der Gemeinde angefordert werden. Die erste gibt es umsonst, die zweite kostet 25 Euro. Eine „vignette provisoire“ für Neuankömmlinge ist für vier Wochen erhältlich. Auf jedem Anwohnerparkausweis können maximal zwei Kennzeichen notiert werden. Im öffentlichen Parkraum werden ab dem 1. März aber nur zwei Autos pro Haushalt abgestellt werden dürfen.  
In den Wohnvierteln: Für Anwohner gibt es mit dem Parkausweis keine Begrenzungen der Parkdauer. Besucher dürfen maximal fünf Stunden parken, mit sichtbarer Parkscheibe. In den Zentren der beiden Dörfer ist die Dauer auf zwei Stunden begrenzt.
Das gilt für Kleinlaster: Grundsätzlich ist das Stationieren in allen Straßen der Gemeinde abends, nachts und an den Wochenenden verboten. Es gibt drei Ausnahmen: die Parkplätze Kierfecht, Gare und Schungfabrik. Dort dürfen Kleinlaster in Zukunft nur noch mit einem speziellen Anwohnerausweis abgestellt werden, den es für 150 Euro für Ansässige zu kaufen gibt. 
Die unterschiedlichen Parkplätze: 
– Die Parkplätze Post und Rond-point (Kayl): Sie werden kostenpflichtig. Das Parken ist auf zwei Stunden begrenzt.
– Widdem (Kayl): Der „Kiss&Go“-Streifen wird erweitert. Der Rest des Platzes wird kostenpflichtig. Ein Teil der Parkplätze sind auf maximal zwei Stunden Parkdauer begrenzt, die umliegenden Plätze auf fünf Stunden. Es gibt keine Ausnahmen für Anwohner.
– Brill (Kayl): Der Streifen in Richtung Hauptstraße ist für maximal zwei Stunden nutzbar (mit Parkscheibe). Der Rest des Platzes bis zu fünf Stunden für Nichtansässige. Keine Begrenzung mit Anwohnerparkausweis.
– Sporthalle und Schungfabrik (Tetingen): Parkscheibe von montags bis samstags zwischen 8 und 22 Uhr und für eine Maximaldauer von 5 Stunden. Auf allen anderen Parkplätzen in Tetingen ist die Parkscheibe von montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr erforderlich, ebenfalls für maximal fünf Stunden.
Infos unter: www.kayl.lu/biergerzenter, der Telefonnummer 56 66 66-800 oder per Mail an biergerzenter@kayl.lu

Warnung an Eltern und Schulkinder

Am Mittwochmorgen tauchte auf Facebook eine besorgniserregende Warnung auf: Unbekannte sollen sich sowohl in Kayl als auch in Tetingen nahe den Schulgebäuden als „Zirkusanimateure“ ausgegeben und Kinder angesprochen haben. Weiter heißt es, dass die besagten Personen die Schüler aufgefordert hätten, sie zu angeblichen Zirkuskursen zu begleiten. Beim Facebook-Eintrag handelt sich um den Screenshot einer E-Mail, die an die Eltern einer Kindestagesstätte gegangen ist.


LINK Bürgermeister Jean Weiler im Interview: „Ich werde, wie alle anderen auch, Parktickets zahlen“