Regionale WirtschaftTelearbeit löst in Sachen Grenzgänger nicht alle Probleme, aber sehr viele 

Regionale Wirtschaft / Telearbeit löst in Sachen Grenzgänger nicht alle Probleme, aber sehr viele 
So könnte es aussehen, wenn die Telearbeit geregelt wäre … Für viele ist dies in den vergangenen zwei Jahren zur Gewohnheit geworden. Zwangsweise verordnet. Nach Aufhebung der Sonderregelungen sind deutsche Grenzgänger allerdings gegenüber ihren belgischen und französischen Kollegen, was die Steuerfrage angeht, benachteiligt.  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Auf dem Balkon zu Hause sitzen und arbeiten: Digitalisierung und als deren Konsequenz die Telearbeit machen das möglich. Zwangsweise verordnet, ist Homeoffice bei vielen in den letzten beiden Jahren zur Gewohnheit geworden. Seit dem 1. Juli 2022 jedoch ist Schluss damit. Vor allem deutsche Grenzgänger müssen zurück ins Büro. Sie genießen die geringste Zahl an steuerfreien Homeoffice-Tagen. Aspekte wie das Klima kommen in der Debatte gar nicht vor.

Das Thema brennt. Das zeigt die aktuell noch laufende Petition Nummer 2384, die in Rekordzeit 12.500 Unterschriften gesammelt hat. Sie fordert zwei Tage Homeoffice für Grenzgänger. Gerade für deutsche Grenzgänger würde das allerdings recht schnell Ärger bedeuten – im Hinblick auf Steuern und Sozialabgaben. Dabei ist es eine statistisch belegte Tatsache, dass Luxemburg in puncto Homeoffice oder Télétravail eine absolute Ausnahme ist.

Im Jahr 2020 kletterte das Land bei der Zahl derer, die zu Hause gearbeitet haben, vom zweiten auf den ersten Platz der EU-Mitglieder. Normalerweise führen die Niederlande, die übrigens in einem Gesetz das Recht auf Telearbeit verankern wollen, die Tabelle an. Zwischen April und Juni 2020 arbeiten mit 52 Prozent der Beschäftigten über die Hälfte von zu Hause aus – ein historischer Höchststand in Luxemburg. Diese Zahlen führen Forscher des Liser-Instituts ins Spiel, die sich mit dem Thema Telearbeit in ihrer jüngsten gerade erschienenen Studie beschäftigen.

Selbst Lockerungen der Hygienemaßnahmen ändern nicht viel. Denn auch zwischen Oktober und Dezember 2021 arbeiten mit 38 Prozent der Beschäftigten immer noch fast doppelt so viele von zu Hause aus wie vor der Pandemie, wo nur 20 Prozent regelmäßig Homeoffice nutzten. Das sozioökonomische Forschungsinstitut beruft sich dabei auf Zahlen des Statec. Erklären tun sich die Forscher diese Fakten mit dem luxemburgischen Wirtschaftsmodell. Es ist mit dem Finanz-, Wissens- und IT-Sektor stark von Dienstleistungen geprägt.

Wirtschaft: Viele Berufe geben Homeoffice her

Dazu gehören unter anderem Berufe wie Analysten, IT- und Finanzspezialisten oder Juristen, heißt es im Liser-Report. Außerdem muss die Wirtschaft wachsen, um ihre Leistung zu halten. Die Suche nach hoch qualifizierten Arbeitskräften läuft in den Grenzregionen und geht darüber hinaus. Was dieses Wachstum bedeutet, zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit. Zwischen 2015 und 2019 hat das Land jährlich 15.000 Arbeitsplätze pro Jahr geschaffen.

Wenn die Inhaber dieser neuen Posten sich beim Transport genauso verhalten wie ihre Kollegen, die schon länger in Luxemburg sind, bedeutet das laut der Studie pro Jahr: 9.150 zusätzliche Autos, 1.800 neue Fahrgemeinschaften, 2.850 neue Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel und 1.200 neue Anhänger der „Mobilité douce“. Mit 163 Stunden Stau durchschnittlich pro Jahr lag Luxemburg nach dem TomTom-Traffic-Index 2019 auf Platz 53 von 239 untersuchten Ländern. 2020, im Jahr der Lockdowns, sanken die Staustunden auf 105.

Das ist der wirtschaftliche Aspekt. Es gibt aber noch den demografischen. Das Land wächst an Einwohnern. Die Autoren der Liser-Studie führen Prognosen an, nach denen das Großherzogtum bis 2030 um rund 135.000 Einwohner und 110.000 neue Beschäftigte wächst. 60.000 der neuen Arbeitskräfte werden Grenzgänger sein. Abgesehen davon, dass der wachsende heimische Verkehr selbst zu vollen Straßen beiträgt, verschärft das Mehr an Grenzgängern die Situation zusätzlich.

Homeoffice ist wichtiger Teil der Mobilitätsfragen 

Da macht es Sinn, sich grundsätzliche Gedanken über Telearbeit oder „Homeoffice“ zu machen und über Bedingungen und Auswirkungen zu sprechen. Die Liser-Forscher kommen in der knapp 40 Seiten langen Studie zu dem Schluss: Als Arbeitsform wird Homeoffice in den nächsten Jahren zu einem „der wichtigsten Bestandteile der Mobilität werden“. Das ist aber nicht alles. Vorteile wie die Klimaziele des Landes, weniger Verkehr, Entlastung der Arbeitnehmer durch wegfallende Fahrstrecken, Homeoffice als Beitrag der Arbeitgeber, dem Klimawandel entgegenzuwirken, spielen eine Rolle, schreiben die Liser-Experten.

Für deutsche Grenzgänger hat die Sache allerdings Haken. Der eine hängt an den festgelegten 19 Tagen Homeoffice im Jahr und betrifft Steuern. Ab dem 20. Tag auf dem deutschen Balkon fallen für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, in Deutschland Steuern an. Der andere Haken hängt an 55 Tagen Homeoffice im Jahr, was 25 Prozent der jährlichen Arbeitszeit entspricht. Ab dem 56. Tag im Homeoffice fallen – das gilt für alle Grenzgänger, egal welcher Nationalität – Sozialabgaben im Land ihres Wohnsitzes an, wenn der Laptop an Arbeitstagen beispielsweise in Deutschland steht. Das ist eine EU-Regelung.

Wie das praktisch gehandhabt wird, liegt in „Vielleichts“ und „Eventuells“, wie die Tageblatt-Anfragen an das dafür zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin zeigen. Die Antworten verstecken sich in feinstem Beamtendeutsch hinter EU-Regelungen, die eigentlich im Sinne der „Transparenz“ für die Bürger gedacht sind, aber niemand versteht. Sicher ist: Es gibt Ausnahmen von der 25-Prozent-Regel, über die „mit den zuständigen Stellen“ individuell in jedem einzelnen Fall entschieden wird. Dazu hat die EU-Kommission einen „Leitfaden“ ausgearbeitet.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich verständigen 

Mit der Antwort auf die Frage, wie die Einzelfallprüfung bei den aktuell rund 50.000 Grenzgängern aus Deutschland, die Telearbeit machen könnten, gehen soll, passen die Beamten. Fakt ist: Bis zum 31. Dezember 2022 haben die Unternehmen Zeit, Homeoffice grundsätzlich in ihrem Betrieb zu verankern und Regelungen mit ihren Arbeitnehmern auszuarbeiten. Denn auch für viele Unternehmen ist diese Arbeitsform Neuland. Bleibt noch die Frage, warum 55 Tage im Jahr nicht für Steuer- und Sozialabgabenregelungen gelten könnten.

Das würde vieles zumindest vereinfachen. Die Harmonisierung ist aus Sicht des Bundesfinanzministeriums wegen „unterschiedlicher Zielrichtungen“ und „unterschiedlicher Zuständigkeiten“ nicht möglich. Einem angestellten Arbeitnehmer sind die Zuständigkeiten egal. Er interessiert sich vorrangig für die Lohnabrechnung am Ende des Monats. Grundsätzlich werde ja niemand davon abgehalten, mehr als 19 Tage im Homeoffice zu arbeiten, betonen die Beamten in Berlin. Betroffene müssen dann aber damit rechnen, Steuern in beiden Ländern zu bezahlen.

Laufende binationale Sondierungsgespräche auf der Ebene der jeweiligen Finanzministerien sollen Klarheit bringen, heißt es aus Berlin. Das heißt, es wird verhandelt. Details gibt das Bundesfinanzministerium mit Verweis auf die Gespräche nicht heraus. Auch das für die Sozialabgaben zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales in Berlin bestätigt Gespräche auf EU- und OECD-Ebene zum Thema Homeoffice. Deutschland nehme daran „aktiv und konstruktiv teil“, heißt es in der Antwort. Die Steuerfrage hat aber noch einen anderen Aspekt.

Großregionaler Fonds soll Benachteiligungen lösen 

Die entgangenen Steuerzahlungen der Grenzgänger sind bitter für die deutschen und französischen Regionen, aus denen sie kommen. Mit Belgien gibt es seit 2002 ein Abkommen über Ausgleichszahlungen. Luxemburg überweist jährlich eine Summe an die Gemeinden, aus denen viele belgische Grenzgänger kommen. Es wurde gerade erst erneuert. Das ist bei den anderen betroffenen Grenzregionen periodisch Anlass für Forderungen nach ähnlichen Vereinbarungen. Luxemburg hat dies stets abgelehnt. Die Liser-Forscher interpretieren das eher als Chance zum Umdenken denn als Verlust: weg vom Denken in Nationalgrenzen hin zu großregionalen, man könnte auch sagen europäischen Ansätzen.

Die Sozialwissenschaftler überlegen in der Studie, dass wenn alle Grenzregionen Ausgleichszahlungen erhalten würden, könnte damit eine Art großregionaler Fonds aufgebaut werden – mit einem einzigen Zweck. Damit stünde Geld zur Verfügung, das in soziale, kulturelle, ökologische und kulturelle Vorhaben sowie grenzüberschreitende Ausbildungs- und Mobilitätsprojekte fließt – egal auf welchem Staatsgebiet der Großregion. Neider würden so ruhiggestellt, es profitieren alle davon und niemand wird benachteiligt wie aktuell. Die Liser-Experten fordern ausdrücklich dazu auf, die Frage der Telearbeit aus grenzüberschreitender Perspektive zu denken – im Sinne der nachhaltigen Entwicklung der Großregion.

Erstaunlich ist, dass Begriffe wie Nachhaltigkeit oder gar Klimawandel und -ziele sich bezeichnenderweise in keiner ministeriellen Antwort, in keiner EU-Verordnung und auch nicht im EU-Leitfaden zur Telearbeit finden.  Das lässt den Schluss zu, dass der Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoß, Pendelfahrten und Homeoffice in der Politik offensichtlich nicht angekommen ist. Oder erst gar nicht gesehen wird. Wahrscheinlich fehlt auf EU-Ebene der Kommissar für Verkehr und der für Umwelt bei den Verhandlungen zur Umsetzung von Telearbeit am Tisch.

Auf nationaler Ebene reden der Verkehrs- und der Umweltminister nicht mit den Kollegen, die für Arbeit und für Finanzen zuständig sind, wenn es um das Thema geht. Wenn schon auf nationaler Ebene Interdisziplinarität nicht klappt, wie soll das dann auf EU-Ebene funktionieren? Bei vielen Problemen, wie sie das 21. Jahrhundert hervorbringt, greift eine nur am jeweiligen Ressort orientierte politische Herangehensweise zu kurz. Abgesehen davon, dass sie aus dem vorigen Jahrhundert stammt. Man kann das aber auch als große Chance für Veränderungen sehen.

Liser-Studie

Die Studie heißt „Le développement du télétravail et ses enjeux dans l’espace transfrontalier“ und ist im Rahmen der periodischen „Cahiers de la Grande Region“ erschienen. Sie ist bislang nur in französischer Sprache erhältlich. Die Experten machen darauf aufmerksam, dass sich alle Zahlen auf Hochrechnungen für die Grenzgänger beziehen. Zahlen zur Telearbeit gibt es nur für die Einwohner des Landes. „Die Simulationen basieren auf den Zahlen, die für die Einwohner ermittelt wurden, und gehen dann davon aus, dass der Anteil der Telearbeit von Grenzgängern dem der Ansässigen entspricht“, schreiben sie in der Studie. An dem „Cahier de la Grande Region“ haben auch Experten des Thinktanks IDEA mitgearbeitet. 

Sozialabgaben: Europäisches Recht

Die Aussetzung der Regelung zu den Sozialabgaben bis 30. Juni war der Pandemie als höhere Gewalt geschuldet. Diese „höhere Gewalt“ besteht jedoch nicht mehr in einer Situation, in der Homeoffice nicht unmittelbar der Pandemie geschuldet ist, sondern aus freien Stücken erfolgt. Das schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin auf Tageblatt-Anfrage. Konkret heißt das: Ab dem 56. Tag pro Jahr im Homeoffice fallen Grenzgänger unter die Vorschriften der Sozialsysteme ihres Wohnsitzlandes, wie es EU-Regelungen vorsehen. „Die Übergangsfrist bis Ende Dezember 2022 dient dazu, etwaige Härten in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu vermeiden und den Arbeitgebern ausreichend Zeit für einen (…) Antrag auf verbindliche Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften oder Ausnahmevereinbarung einzuräumen“, heißt es weiter aus Berlin.

Nach dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2022 ergibt sich Folgendes: Arbeitet eine Person ausschließlich von zu Hause aus für einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat/EWR-Staat oder der Schweiz ansässigen Arbeitgeber, unterfällt sie dem System der sozialen Sicherheit ihres Wohnstaates, der gleichzeitig Beschäftigungsstaat ist. Findet die Tätigkeit einer Person sowohl als mobile Arbeit/Telearbeit von zu Hause als auch vor Ort bei ihrem Arbeitgeber statt, sind insbesondere zwei Konstellationen denkbar: Liegt der Anteil der Arbeit des mobilen Arbeitens im Wohnstaat über 25 Prozent, findet eine Gesamtbewertung der Tätigkeit für die nächsten zwölf Monate statt, in der Regel mit dem Ergebnis, dass diese insgesamt dem Recht des Wohnstaates unterfällt.

Arbeitet eine Person ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum ausschließlich von zu Hause oder einem anderen Ort (z.B. Ferienhaus) aus für einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber und ansonsten vor Ort bei ihrem Arbeitgeber, liegt eine sozialversicherungsrechtliche Entsendung der betreffenden Person vor. Bei Entsendung bleibt das Recht der sozialen Sicherheit des eigentlichen Beschäftigungsstaates weiter anwendbar. Einen Antrag auf verbindliche Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist im Falle einer regelmäßigen Tätigkeit von zu Hause und am Ort des Arbeitgebers an die jeweils zuständige Stelle des Wohnmitgliedstaates zu richten. Dieser prüft im eigenen Ermessen das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen anhand der im Antrag gemachten Angaben und etwaiger einzureichender Unterlagen. Befindet sich der Wohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland, so ist der Antrag an den GKV-Spitzenverband – Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zu richten.

Das BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass „die Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit keinerlei Beschränkungen zur Ausübung einer mobilen Tätigkeit aus dem jeweiligen Wohnmitgliedstaat“ haben. „Entsprechend haben diese Vorschriften auch keine unmittelbaren Berührungen zu dem Klimawandel“, heißt es dort weiter. Ein Antrag auf Ausnahmevereinbarung kann gestellt werden, „sofern es im Interesse der betroffenen Person ist, dem Recht der sozialen Sicherheit des Staates zu unterliegen, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat“, heißt es beim BMAS. „Die zuständigen Stellen entscheiden hierüber nach deren Ermessen und im Einvernehmen miteinander.“ (Quelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin)

Steuern: Regelungen

Hinsichtlich der Steuern ist die Zahl der Homeoffice-Tage für belgische, französische und deutsche Arbeitnehmer unterschiedlich geregelt. Belgier können seit kurzem 34 Tage steuerfrei von zu Hause aus arbeiten, die Franzosen 29 Tage, die Deutschen nur 19 Tage. Sollten es mehr werden, ist im Falle der deutschen Grenzgänger das Finanzamt am Wohnsitz zuständig. Dort muss dann eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden, schreibt das Finanzministerium in Saarbrücken. Im Falle von deutschen Grenzgängern nach Luxemburg muss das Unternehmen den Arbeitslohn bei mehr als 19 Tagen Homeoffice in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Lohn aufteilen und entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen versteuern. Die in Luxemburg geleisteten Arbeitstage werden vom Arbeitgeber in Luxemburg wie immer versteuert. Generell besteht derzeit kein Rechtsanspruch auf eine gewisse Anzahl an Homeoffice-Tagen. „Diese sind in der Regel im Einzelfall arbeitsvertraglich zu regeln“, schreibt das Bundesfinanzministerium in Berlin. (Quelle: Bundesfinanzministerium in Berlin, Finanzministerium des Saarlandes in Saarbrücken)

Rechenbeispiel: Steuern und Sprit 

Die Rechnung, wie viele Steuern Grenzgänger bezahlen müssten bei einem Mehr an Homeoffice-Tagen als den bisherigen 19, machen viele. Denn auf der anderen Seite stehen erhöhte Benzinkosten, die Aufwendungen für Instandhaltung des Fahrzeugs nicht mitgerechnet – ganz zu schweigen von der Zeit. Auch sind beruflich bedingte gefahrene Kilometer in Luxemburg bei der Beispielrechnung nicht berücksichtigt.

Bei einem Grenzgänger, 45 Jahre alt, ledig, keine Kinder, der im Saarland wohnt und in Luxemburg arbeitet, fallen laut dem Finanzministerium in Saarbrücken bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 Euro pro Jahr und zwei Tagen Homeoffice die Woche rund 5.500 Euro Steuern in Deutschland an. Zugrunde gelegt wird, dass 22.000 Euro in Deutschland zu versteuern sind und 33.000 Euro in Luxemburg.

Das Finanzamt macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine sehr grobe und vereinfachte Rechnung handelt. Es gibt lediglich eine Orientierung. Steuerberater helfen im Einzelfall weiter. Dem stehen bei Fahrzeugen mit Diesel-Verbrennungsmotor, einem Spritpreis für den Liter Diesel von 1,82 Euro (Preis vom 18. Juli in Luxemburg) und einer Anfahrt zur Arbeitsstätte von 60 Kilometern an fünf Tagen die Woche – das wären hin und zurück 600 Kilometer –, bei einem Verbrauch von 7 Litern pro 100 km rund 156 Euro pro Woche an Ausgaben gegenüber. Monatlich (vier Wochen) bedeutet das rund 623 Euro Spritkosten gegenüber dem grob gerechneten Steueraufkommen in Deutschland von auf den Monat gerechneten 460 Euro. (Quelle: Finanzministerium in Saarbrücken, eigene Berechnungen)

Jill
20. Juli 2022 - 14.19

Ich verstehe nicht wieso die Nachbarsländer so genau auf die Steuerzahlungen der Grenzgänger schauen und wieso Luxemburg dann Kompensationszahlungen machen muss. Die Leute arbeiten ja nicht grundlos hier, sondern weil die Steuersätze hier niedriger sind und so mehr netto vom brutto bleibt und weil die Renten hier höher sind. Diese Regierungen sollten sich freuen dass ihre Bürger einen Job/Rente haben und und das Geld dann drüben in ihrem Wohnland ausgeben. Ausserden sollten sie die Arbeitsbedingungen verbessern, dann bleiben die Menschen in ihrem Land zum Arbeiten - was dann zwar blöd für uns wäre.

Grober J-P.
20. Juli 2022 - 9.41

"Das Land wächst an Einwohnern." Und wie finden die eine bezahlbare Bleibe? Bitte um Infos, sind auf der Suche!