Dreiste Spuckattacke
Ekelhaft, aber nicht immer strafbar
Spuckattacken sind ekelhaft und mitunter gefährlich, aber auch in Corona-Zeiten, leider, nicht immer eine Straftat. Das hat Monique G. diese Woche erfahren. Ein Mann habe sie verfolgt und nur mit Mühe habe sie seinen Spuckattacken ausweichen können, erzählt sie, und dass es nicht möglich gewesen sei, Anzeige zu erstatten. Schwer nachvollziehbar, sagt die junge Frau aus Esch und sucht nach Antworten.
Ekelhaft und mitunter gefährlich: Spuckattacken sind trotzdem keine Straftat Illustration: Philipp Rassel/Tageblatt
Monique G., eine junge Frau aus Esch, scheint keine ängstliche Person zu sein. Aber was ihr am letzten Mittwochmorgen passierte, habe ihr doch zugesetzt, erzählt sie.
Es sei kurz nach 9 Uhr gewesen. In Esch. Auf dem Weg zur Arbeit sei ihr ein Mann auf dem Bürgersteig entgegengekommen: „Er ist mir sofort aufgefallen, da er viel und vor allem sehr demonstrativ gehustet hat, ohne sich eine Hand vor den Mund zu halten.“
Monique G. ging dicht an den Häuserfassaden entlang, „um so viel Distanz wie nur irgend möglich zu ihm halten zu können. Irgendwie muss ihm aufgefallen sein, dass mich sein gezwungen wirkender Husten geekelt hat, denn als wir uns kreuzten, hat er noch lauter gehustet.“
Doch statt sich zu entfernen, sei der Mann, der etwas verwahrlost ausgesehen habe, ihr gefolgt. Die junge Frau erzählt, dass sie nicht wusste, was sie tun sollte. „Weglaufen? Und dann läuft er mir hinterher? Nein!“ Dann habe sie ihn angeschrien „Einfach, dass er aufhören soll, mir nachzurennen.“ Bewirkt habe es nichts, sagt Monique G., im Gegenteil: „Er begann zu spucken, in meine Richtung, traf mich aber nicht, weil ich auswich und ihn weiter anschrie.“
Der Mann habe dann auch zu brüllen begonnen: „’Dégage, dégage’, hat er gerufen, laut, und weiter gespuckt.“ Gäste aus einem nahen Café seien auf die Situation aufmerksam geworden und hätten eingegriffen. Der immer noch schreiende und spuckende Mann sei daraufhin in einer Nebenstraße verschwunden, sagt Monique G.
Nachdem sie sich etwas beruhigt hatte, ging sie zur Polizei, so wie es ihr vom Polizeinotruf 113 empfohlen worden war. Allerdings habe es nichts gebracht: „Der Polizist, der bereits vom 113 über den Zwischenfall in Kenntnis gesetzt worden war, hat mir fein erklärt, dass ich leider keine Anzeige erstatten könne, zumindest so lange nicht, bis der Mann gefunden sei.“
Monique G. kann das schwer nachvollziehen, vor allem nicht jetzt, in Corona-Zeiten. Sie wandte sich an die Presse. Diese fragte bei der Pressestelle der Luxemburger Staatsanwaltschaft nach und siehe da, es kommt Klarheit in die Sache.
Nicht immer strafbar
Entscheidend für die Beurteilung der „Tat“ sei der Gesundheitszustand der Person, die spuckt oder anderen ins Gesicht hustet, so Justizsprecher Henri Eippers. In anderen Worten: Wenn diese Person weiß, dass sie mit einer ansteckenden Krankheit infiziert ist, Corona beispielsweise, macht sie sich durch ihr ekelhaftes Benehmen im Sinne der Körperverletzung strafbar.
Ist die Person aber a priori gesund, ist die Spuckattacke „nur“ ekelhaft und unangenehm. Es gibt in Luxemburg kein Gesetz, das diese Tat unter Strafe stellt, selbst wenn die Person vorgibt, eine ansteckende Krankheit zu haben. In Belgien ist das anders, so Eippers. Bei unserem Nachbarn sieht seit 2003 ein Gesetz in solchen Fällen Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren sowie eine Geldstrafe zwischen 50 und 300 Euro vor.
Die Frage, die Monique G. sich nun allerdings stellt, ist, wie man denn wissen könne, ob die Person, die sie am vergangenen Mittwoch belästigte, krank oder gesund ist. „Wenn ich keine Anzeige erstatten kann, wird nicht nach der Person gesucht, ihr Gesundheitszustand ist nicht feststellbar.“
Gestern hat die Polizei der jungen Frau angeboten, noch mal über die Sache zu reden. Monique G. wird hingehen: „Erstens hilft es mir, das Erlebte besser zu verdauen, und zweitens finde ich es beruhigend, dass der Zwischenfall dokumentiert wird, für den Fall, dass der Mann noch mal zuschlägt – bei mir oder bei jemand anderem.“