Seit 11 Uhr
Luxemburg ist für Deutschland offiziell kein Risikogebiet mehr
Am Donnerstag um 11 Uhr ist es offiziell: Luxemburg ist für Deutschland kein Risikogebiet mehr. Das Robert-Koch-Institut hat das Land von seiner Risikoliste gestrichen. Ob sofort wieder problemlose Einreisen ins Nachbarland möglich sind, ist jedoch noch unklar.
Das deutsche Robert-Koch-Institut streicht Luxemburg von seiner Risikoliste: Die Grenzen könnten bald ohne Test- oder Quarantänepflicht überquert werden. Foto: dpa/AFP/Pool/Tobias Schwarz
Deutschland hat Luxemburg am Donnerstagvormittag von seiner Risikoliste gestrichen. Damit könnte die notwendige Prozedur eines negativen Coronatests bei der Einreise nach Deutschland oder eine entsprechende Quarantänepflicht bald entfallen. Luxemburg stand seit 14. Juli auf der deutschen Liste der Risikogebiete.
Dem luxemburgischen Botschafter in Berlin wurde bereits am Mittwochnachmittag mitgeteilt, dass Deutschland Luxemburg von der Liste streicht – und der Luxemburger Außenminister teilte dies umgehend in einer Pressemitteilung mit. Die entsprechende Mitteilung des Robert-Koch-Instituts erfolgte dann am Donnerstag um 11 Uhr.
Auswärtiges Amt streicht Reisewarnung
Das deutsche Außenministerium passte um 12 Uhr seine Reisewarnung für Luxemburg an: „Nach zeitweiliger Überschreitung der Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage sind die Zahlen rückläufig und liegen unterhalb dieses Grenzwertes“, schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Webseite über Luxemburg. „Die Einstufung als Risikogebiet wurde daher am 20. August aufgehoben.“
Die Streichung von der Liste ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit dem sofortigen Wegfall der Pflicht, einen Test vorzuweisen oder in Quarantäne zu gehen. Auf der Internetseite des RKI heißt es:
„Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.“
Möglicherweise schließt sich an den Wegfall des Risikogebiet-Status nahtlos eine Karenzzeit von 14 Tagen an, in der die Einreise ins Nachbarland immer noch kompliziert bleibt. Hier wird die Auslegung der Quarantäneverordnung des jeweiligen Bundeslandes abzuwarten sein.
Massive Auswirkungen auf die Grenzregion
Asselborn erinnert in der Mitteilung vom Nachmittag daran, dass die Einstufung Luxemburgs als Risikogebiet zu massiven Auswirkungen in der Grenzregion geführt habe. Bürger auf beiden Seiten der Grenze seien zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate mit einer Vielzahl an Problemen konfrontiert worden. Immerhin habe es enge Zusammenarbeit vor allem mit Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen gegeben, wodurch in vielen Fällen pragmatische Lösungen gefunden worden seien.
Die wirksame Bekämpfung der Pandemie könne ohnehin nur im europäischen Zusammenspiel erfolgen. „Es kann nicht sein, dass ein Land, welches konsequent die Empfehlungen der ECDC umsetzt, so wie Luxemburg das getan hat, sich am Ende mit einschränkenden Maßnahmen konfrontiert sieht“, erklärt Asselborn in der Mitteilung. Die Schließung von Schengen-Grenzen oder „der Flickenteppich an unterschiedlichen einseitigen Maßnahmen“ seien nicht das, was sich die Bürger in Europa erwarten.
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Für das Infektionsgeschehen greifen die deutschen Behörden auf Zahlen des „European Centre for Disease Prevention and Control“ (ECDC) zu, die täglich auf dessen Internetseite zur Verfügung gestellt werden. Das verursachte einige Unwägbarkeiten – denn das ECDC macht bei seinen Statistiken keinen Unterschied zwischen Grenzgängern und Einwohnern, was für Luxemburg zeitweise ein ausschlaggebender Faktor war.
Seit dem vergangenen Donnerstag lag Luxemburg beim ECDC jedoch für insgesamt sechs Tage unter der 50er-Marke – inklusive Grenzgängern.
Laut dem Luxemburger Gesundheitsministerium hatten sich bereits in der Woche vom 3. bis zum 9. August nur 297 Einwohner mit dem Coronavirus infiziert. Damit liegt die Zahl der Neuinfektionen ohne Grenzgänger bereits dann bei 47,44 pro 100.000 Einwohner und Woche.
Noch immer Quarantänepflicht bei Reisen in die Schweiz
Für Luxemburger, die in die Schweiz einreisen möchten, besteht nach wie vor eine Quarantänepflicht. Das eidgenössische Bundesamt für Gesundheit hat seine eigene „Risikoliste“ am Donnerstag ebenfalls aktualisiert – und Luxemburg steht noch immer drauf.
Das bedeutet: Menschen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Luxemburg aufgehalten haben, müssen für zehn Tage in Quarantäne, wenn sie in die Schweiz einreisen. Nach zwei Tagen müssen sie ihre Einreise den zuständigen Behörden melden. Wer diese Vorgaben ignoriert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Schweizer Franken (9.300 Euro) bestraft werden.
Wichtig: Ein negativer Corona-Test „hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt er die Dauer der Quarantäne“, schreibt das Bundesamt für Gesundheit. „Denn ein negatives Testergebnis schließt eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus.“