Luxemburg

Auch Werktätige greifen auf das Hilfsangebot Wanteraktioun zurück

Die „Wanteraktioun“ (WAK) steht seit ihrem Bestehen regelmäßig in der Kritik. Im November wurden mehrere diesbezügliche parlamentarische Fragen an den zuständigen Minister Max Hahn gestellt; die Antworten liegen jetzt vor. Daraus geht unter anderem hervor, dass auch Menschen mit einer Arbeit die Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.

Warten auf Einlass bei der „Wanteraktioun“ am Findel

Warten auf Einlass bei der „Wanteraktioun“ am Findel Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Maximal 300 Plätze stehen in der „Wanteraktion“ für Obdachlose zu Verfügung, das heißt bei großem Andrang kann die Kapazität noch mithilfe von beheizten Armeezelten gesteigert werden. Diesen Winter sei die WAK allerdings noch nicht an ihr Limit gestoßen, sagt Faiane Nascimento, die Direktionsbeauftragte der „Dräieck asbl“ dem Tageblatt auf Nachfrage hin.

Laut offiziellen Zahlen des zuständigen Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen gab es vorigen Winter 2.352 Einschreibungen – ein Rekordhoch seit dem Winter 2016/2017 (2.029). Seitdem war die Zahl der Übernachtungen gesunken. Seit 2022/23 sind sie wieder gestiegen.

Wie aus der Antwort des Ministers auf eine Frage des Abgeordneten Marc Baum („déi Lénk“) hervorgeht, scheint sich auch das Phänomen der „working poor“ in der „WAK“ bemerkbar zu machen. Unter den Nutzern der Übernachtungsmöglichkeit befanden sich vorigen Winter 59 Menschen mit einem Arbeitsvertrag, 2022/23 waren es sogar 218, im Jahr davor 102. Es werden zwar systematisch nach dem Arbeitsvertrag gefragt, doch es sei nicht obligatorisch, diese Informationen preiszugeben.

„Sozialtourismus“

„Voriges Jahr habe man aber vor allem festgestellt, dass ein Großteil der Menschen, die sich in der Winteraktion eingeschrieben hatten, gar nicht aus Luxemburg oder der Großregion kamen“, hatte Minister Max Hahn im November vor der Presse gesagt. Diesen „Sozialtourismus“ wolle man unterbinden. Seit diesem Jahr gilt deshalb eine neue Regelung: Menschen, die nicht in Luxemburg ansässig sind, können nicht unbegrenzt in der Winteraktion bleiben.

Gleich zwei Abgeordnete – Nathalie Morgenthaler (CSV) und Marc Baum („déi Lénk“) – wollten im Rahmen ihrer parlamentarischen Fragen Näheres zu dem Thema wissen. Beantwortete der Minister alle sonstigen Fragen, blieb er in dieser Angelegenheit jedoch eine konkrete Antwort schuldig

Marc Baum wollte die Quelle der Informationen wissen – anscheinend aus einer osteuropäischen Zeitung stammend – die als Argument benutzt würden, um Menschen dazu zu bewegen, nach Luxemburg zu kommen, um hier von der Winterhilfe zu profitieren. Diese Frage wurde vom Minister schlicht ignoriert.

Nathalie Morgenthaler wollte ihrerseits lediglich wissen, inwiefern sich das Phänomen „Sozialtourismus“ bereits entwickelt habe. Auch hier weicht der Minister aus: In den letzten Jahren sei eine beträchtliche Zunahme bei den Einschreibungen zur WAK zu vermerken; 2023/24 habe das Verhältnis der Neueinschreibungen zum Total bei 70 Prozent gelegen. Details gibt der Minister nicht: Welcher Anteil dieser 70 Prozent sogenannte „Sozialtouristen“ waren, wird nicht erklärt.

Ticket in die Heimat

„Außerhalb extremer Kälte dürfen Nichtansässige dagegen nur noch drei Tage und Nächte in der WAK bleiben. Danach wird ihnen bei der Rückführung in ihre Heimatländer geholfen“, wird Max Hahn im Wort zitiert. Faiane Nascimento bestätigt dies: Bei extremer Kälte werde definitiv niemand zurückgewiesen.

Wie aus der Antwort auf eine der erwähnten parlamentarische Fragen hervorgeht, kann „Dräieck asbl.“ die Kosten für ein Zug- oder Busticket in die Heimat des Betroffenen übernehmen, falls er es sich nicht leisten kann. Zu den Kosten könne das Ministerium allerdings keine Angaben machen. Es werde aber niemand gezwungen, nach Hause zurückzukehren, erklärt Nascimento. Nach drei Tagen würden die Betroffenen an eine andere soziale Anlaufstelle weitergeleitet.

Wie der Minister jetzt mitgeteilt hat, können Luxemburger, die sich im Ausland in einer vergleichbaren Situation befinden, repatriiert werden. Hat der oder die Betroffene in Luxemburg keine Unterkunft, so kann er – auch wenn er aus eigenen Mitteln zurückkehrt – alle Dienstleistungen für Obdachlose in Anspruch nehmen, darunter auch die „Wanteraktion“.

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