Der 41-jährige Mann hatte am 2. November 2018 in Esch der Tochter seiner Ex-Freundin achtmal mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen. Die Frau überlebte die Attacke nur knapp dank schneller ärztlicher Hilfe. Die Schwerverletzte lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Das Gericht wertete die Tat als geplanten Mordversuch.
Der Mann hatte der Tochter seiner Ex-Freundin zunächst in Luxemburg/Stadt aufgelauert. Er bedrängte sie und verlangte, dass ihre Mutter eine Anzeige wegen Körperverletzung, die gegen ihn vorlag, zurückzieht. Weil die Tochter ihn aber abwies, sei er ihr gefolgt und etwas später in denselben Bus gestiegen. In Esch angekommen, holte der Täter, nachdem beide ausgestiegen waren, ohne Vorwarnung einen Hammer aus dem mitgeführten Rucksack und schlug zu. Dann entfernte er sich erst vom Tatort, nur um wenig später zurückzukehren und ein zweites Mal auf die Frau einzuschlagen. „Solch eine Brutalität kommt nicht aus dem Affekt heraus, hier liegt ein Motiv zugrunde“, argumentierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der außerdem von einem „absoluten Vernichtungswillen“ sprach.
Die Verteidigung hatte die Schwere der Tat heruntergespielt. Sie wies den Vorwurf des versuchten Mordes zurück und plädierte auf schwere Körperverletzung. Ihr Mandant habe nie die Absicht gehabt, die Frau zu töten. Die Tat sei nicht geplant gewesen, dafür fehle dem Angeklagten das Profil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat 40 Tage Zeit, um dagegen in Berufung zu gehen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können