LuxemburgZelt, Lampe, Ventilatoren: Ab heute darf zu Hause Cannabis angebaut werden

Luxemburg / Zelt, Lampe, Ventilatoren: Ab heute darf zu Hause Cannabis angebaut werden
Die Cannabispflanzen müssen aus Samen gezüchtet werden. Stecklinge sind weiterhin verboten. Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Seit heute dürfen Erwachsene zu Hause legal kiffen. Ihr „Gras“ müssen sie sich allerdings selbst anbauen. Pro Haushalt darf deshalb jeder Erwachsene ab heute bis zu vier Cannabispflanzen zu Hause anbauen. Doch darf ich nach dem Konsum z.B. noch Auto fahren? Das Tageblatt kennt die Antworten.

Wer über einen künftigen Anbau von vier Cannabispflanzen in den eigenen vier Wänden nachdenkt, der benötigt zuerst einen freien Platz. Ideal wäre ein Zelt von 120 auf 120 Zentimetern. „Ich rate meinen Kunden immer, diese Größe zu nehmen, denn so hat der Grower mehr Platz und mehr Freiheiten, um die Pflanzen in Ruhe aufzuziehen. Viele bedenken nämlich nicht, dass die Filter, die Leuchten und der Abzug auch Platz brauchen“, erklärte Florian Langer vom Growshop „De grénge Léiw“. Stecklinge sind bislang nicht erlaubt, die Pflanzen müssen ausschließlich aus Samenkörnern gezüchtet werden.  

Ein Starterset setzt sich aus einem Zelt, einer Lampe, zwei Ventilatoren einem Dimmer sowie mehreren Timern und einem Aktivkohlefilter zusammen. Hinzu kommen noch die Blumenkübel, Dünger und Blumenerde. Wer sich ein solches Set zulegen möchte, muss mit einer Investition von mindestens 1.200 Euro rechnen. Die günstigere Variante sind sogenannte  AutoPots. Diese Bewässerungssysteme sind leicht zu bedienen und laufen vollständig automatisiert. Timer, Strom und das Geld für eine Pumpe können somit eingespart werden. Das benötigte Wasser wird mittels Wasserdruck aus einem separaten Tank bezogen. Die Preise für einen geeigneten AutoPot schwanken zwischen 60 und knapp über 200 Euro. Neulinge sollten die Samen in Erde aus dem Baumarkt einbetten. Drei Samenkörner kann man für 30 Euro bekommen. Es gibt verschiedene Sorten wie zum Beispiel Amnesia, Gorilla Glue oder Enemy of the State. „Die Sorte Amnesia kann nach der Ernte einen THC-Gehalt von bis zu 20 Prozent aufweisen“, so Langer.

Das Starteset für Homegrower inklusive Zelt, Lampen und Filter kostet rund 1.200 Euro
Das Starteset für Homegrower inklusive Zelt, Lampen und Filter kostet rund 1.200 Euro Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Richtige Beleuchtung ist wichtig

Die Rolle der Sonne übernimmt beim Indoor-Anbau eine Lampe. Energiesparende LED-Leuchten haben in den vergangenen Jahren fast alle anderen Lichtquellen verdrängt, da man die anfallenden Stromkosten fast um 50 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Lichtquellen senken kann. „Die Beleuchtung ist das A und O beim Anbau von Cannabis. Hier sollte auf keinen Fall gespart werden“, rät Langer. Die Preise variieren stark und hängen von Größe und Leuchtdauer ab. Am Anfang der Wachstumsphase muss die Beleuchtung 18 Stunden angeschaltet bleiben. Wird der Lichtzyklus mithilfe eines Zeitschalters von 18 Stunden auf zwölf herabgesetzt, schießen die Hanfpflanzen – die sich in der Blüte befinden – extrem in die Höhe.

Um den typischen Geruch von Hanf zu überdecken, wird die ausströmende Luft mit einem Aktivkohlefilter gereinigt. Da Hanfpflanzen es weder zu heiß noch zu kalt mögen, muss jedes Anbauzelt über entsprechende Belüftungssysteme verfügen. Die Pflanzen fühlen sich am wohlsten, wenn sie in einer Umgebung zwischen 24 und 28 Grad gedeihen. Die Luftfeuchtigkeit soll bei 50 bis 60 Prozent liegen.

Ist alles aufgebaut, unterscheidet sich der Hanfanbau nicht wesentlich vom Anbau von Chilipflanzen. In regelmäßigen Abständen muss die Pflanze gedüngt und auf Krankheiten untersucht werden. „Haustiere sollten am besten ganz von den Hanfpflanzen ferngehalten werden. Sie können immer wieder Krankheiten oder Ungeziefer mit einschleppen und könnten so die Ernte bedrohen“, sagt der Verkäufer vom „De grénge Léiw“.

Besser nicht im Straßenverkehr

Die meisten Hanfsorten können nach acht bis 14 Wochen Blütezeit geerntet werden. Wer sich dann nach der geleisteten Arbeit auf seinen ersten Joint oder den ersten selbstgebackenen Spacecake freut, der muss allerdings enttäuscht werden, denn die Blüten müssen noch rund einen Monat trocknen. Erst dann können sich Anfänger auf 25 bis 30 Gramm Cannabisblüten pro Pflanze freuen.

Der Konsum im öffentlichen Raum bleibt jedoch weiterhin verboten. Wer bis zu drei Gramm Cannabis bei sich hat und von der Polizei kontrolliert wird, muss künftig mit einer Geldstrafe zwischen 25 und 500 Euro rechnen. Bislang waren hierfür zwischen 251 und 2.500 Euro fällig. Die Substanz wird beschlagnahmt, der Eintrag ins Strafregister entfällt allerdings. Auch wer sich sofort nach dem Konsum von Hanf hinters Steuer setzt, macht sich strafbar. Der erlaubte Höchstwert von THC im Blut beträgt nämlich nur ein Nanogramm pro Milliliter Blut.

Sollte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht haben, dass der Fahrer Hanf konsumiert hat, muss sich der Verkehrsteilnehmer einem Speicheltest unterziehen. Fällt dieser positiv aus, folgt noch ein Bluttest, um den genauen THC-Gehalt im Blut feststellen zu können. Die Strafen sind im Strafgesetzbuch im ersten Paragrafen im Artikel 12 festgehalten und können eine Geldbuße zwischen 500 und 10.000 Euro vorsehen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren hinzukommen. Über die Höhe der Strafe entscheiden dann die Richter. Wie lange Rückstände von THC im menschlichen Körper bleiben, ist sehr unterschiedlich. Verkehrsexperten raten deshalb, sich zwei bis drei Tage nach dem Konsum von Cannabis nicht hinters Steuer zu setzen.

viviane
23. Juli 2023 - 11.33

Ich hab schon einen Zentner Gras geerntet, nach nur 3 Tagen. ?

Schwarze Péiter
22. Juli 2023 - 10.07

[gelöscht] ---------- Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich und verzichten Sie auf Beschimpfungen. - Grüße aus der Redaktion

benschul
21. Juli 2023 - 19.10

Das Gesetz ist ein Witz und hat vor den Wahlen nur einen Sinn: Stimmenfang. Bei so strengen Auflagen müssten rein theoretisch alle Wohnungen täglich polizeilich kontrolliert werden und ihre Bewohner die ein Auto besteigen wollen ebenfalls. Hier stellt sich die Frage des Durchsuchungsbefehls der dabei muss vorgewiesen werden. Einen schönen Gruß an die Schildbürger im Parlament. Auch hierbei wurde das Volk nicht gefragt Herr Bettel!