Nach Drohnenchaos am Flughafen Luxemburg

Zivilluftfahrtbehörde plant härtere Strafen für Drohnenpiloten

Zweimal binnen weniger Tage legten Drohnensichtungen den Findel lahm. Nun reagiert die Zivilluftfahrtbehörde DAC und arbeitet an härteren Strafen.

Eine Drohne von Argus Interception jagt eine kleine Drohne, um diese mit einem Netz einzufangen. Eine Lösung für Luxemburg?

Eine Drohne von Argus Interception jagt eine kleine Drohne, um diese mit einem Netz einzufangen. Eine Lösung für Luxemburg? Symbolfoto: Sina Schuldt/dpa

Zweimal wurde der Flughafen Luxemburg innerhalb weniger Tage wegen Drohnen lahmgelegt. Kurz davor gab es verdächtige Sichtungen im Raum Medernach. Während andere Länder schon mit solchen Vorfällen zu kämpfen hatten, musste sich Luxemburg zum ersten Mal mit der neuen Bedrohung auseinandersetzen. Auffallend war vor allem der Mangel an Kommunikation. Die Zivilluftfahrtbehörde (DAC) offenbart auf Nachfrage des Tageblatt erste Konsequenzen.

Die Behörde arbeitet an einer Erhöhung der Sanktionen. Denn für Drohnen gelten verschiedene Regeln. Im Luftraum rund um den Flughafen sind strikte geografische UAS-Zonen festgelegt. Das sind Teile des Luftraums, in denen der Betrieb von „Unmanned Aircraft Systems“ (auf Deutsch: unbemannte Luftfahrzeugsysteme) reguliert wird. Wie die „Direction de l’aviation civile“ (DAC) mitteilt, dürfen Drohnen in der Kontrollzone die europäisch festgelegte Maximalhöhe von 120 Metern nicht überschreiten.

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