Fußballspieler vor Gericht175.000 Euro von der „Oma“

Fußballspieler vor Gericht / 175.000 Euro von der „Oma“
Der Fußballer Dan Da Mota muss sich mitunter wegen Betrugs vor Gericht verantworten Foto: Editpress-Archiv/Gerry Schmit

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Am Dienstag stand der bekannte Fußballspieler Daniel (Dan) Da Mota vor Gericht. Dem 35-jährigen Nationalspieler wird vorgeworfen, den Schwächezustand einer älteren Frau in betrügerischer Absicht ausgenutzt zu haben („abus de faiblesse“). Da Mota soll die Dame um insgesamt 175.000 Euro erleichtert haben. Weitere Vorwürfe lauten auf Betrug und Geldwäsche. 

Dan Da Mota soll sein Opfer dazu gebracht haben, ihm mehrmals Geld auf sein Konto zu überweisen und ihm auch seine Kreditkarte mitsamt Geheimcode auszuhändigen. Insgesamt geht es um 175.000 Euro. Da Mota erklärte am Dienstag, dass er bei seiner Aussage bleibe: Er sei unschuldig. Die Frau habe ihm das Geld gegeben. Sie sei für ihn eine Art „Ersatz-Boma“ gewesen.

Laut einem Ermittler soll der Fußballspieler von einer Bank gemeldet worden sein. Daraufhin soll sich die Polizei nach Bettemburg begeben haben, um das Opfer zu vernehmen. Wegen des schlechten gesundheitlichen Zustandes der Frau haben sich die Vernehmungen über zwei Monate hingezogen. In den Gesprächen habe sie bestätigt, dass Da Mota ihr immer Zettel in französischer Sprache hingelegt habe, die sie dann unterschrieben hätte. Im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende Mai 2018 sollen somit insgesamt 175.000 Euro auf dem Konto des Beschuldigten gelandet sein. Der Beschuldigte gibt an, mit dem Geld Schulden bezahlt zu haben. Laut Gericht habe er das Geld mitunter online beim Pokerspielen ausgegeben. Im Internet soll er so rund 100.000 Euro verspielt haben.

Festnahme im Januar 2019

Der Fußballspieler war am 16. Januar 2019 festgenommen worden und verbrachte zwei Wochen in Untersuchungshaft, bevor er am 1. Februar 2019 wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Heute steht Da Mota unter Aufsicht der Justiz. Eine Ärztin gab am Dienstag zu Protokoll, dass die 91-jährige Frau unter einer Demenz und unter weiteren Erkrankungen leide, deren Hauptsymptom eine starke Gedächtnisstörung sei. Laut Ermittler habe sie immer viel Trinkgeld gegeben und kein Bezug zum Geld gehabt.

Me Pim Knaff geht von der Unschuld seines Mandanten aus. In seinem Plädoyer listete der Anwalt eine Reihe von Leuten auf, die behaupten würden, dass die Frau klar denken konnte. In ihrem Haus sei zudem jeder aus- und eingegangen – Ärzte, Pfleger, Reinigungskraft, Familienmitglieder … Die Frau habe genau gewusst, was sie gemacht habe. Allerdings sei sie der Meinung gewesen, dass sie bald sterben würde. Sie habe ihren Enkeln nichts hinterlassen wollen. Darum habe sie Da Mota das Geld gegeben. Knaff beantragte den Freispruch. Er zeigt sich fest davon überzeugt, dass die Frau nicht schutzbedürftig gewesen sei.

Die Seniorin hatte Da Mota Bekannten gegenüber als äußerst angenehmen jungen Mann beschrieben, der ihr oft Gesellschaft geleistet habe. Er habe ihre Steuererklärung gemacht und Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten geleistet. Von einem Großmutter-Enkel-Verhältnis wurde mehrfach gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hegt allerdings den Verdacht, dass Da Mota Kontakt zur Frau gesucht haben soll, weil sich seine Schulden anhäuften. Ihr zufolge wurde die Frau Opfer ihrer Gutgläubigkeit. 175.000 Euro landeten auf dem Konto Da Motas – als Geschenk, wie der Angeklagte behauptet.

Der Mann sei „extrem dreist“ gewesen und habe das Vertrauen der alten Dame „schamlos ausgenutzt“, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft Laurent Seck in seinem Plädoyer. Er forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und eine Geldstrafe für den Angeklagten. Es sei allerdings auch angemessen, einen Teil der Strafe zur Bewährung auszusetzen, so die Staatsanwaltschaft.

Mit einem Urteil wird die Sache für die Geschädigte wohl nicht erledigt sein: In einer zivilen Nebenklage forderte die Frau nämlich ihr Geld zurück. Das Urteil wird voraussichtlich am 29. Oktober gesprochen.