Luxemburg

Nach Verlust der Banklizenz: Gerichtsurteil bestätigt Zahlungsaufschub für Banque Havilland S.A.

Der Zahlungsaufschub gilt seit dem 2. August

Der Zahlungsaufschub gilt seit dem 2. August Symbolfoto: Editpress/Didier Sylvestre

Die „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) informiert in einer Pressemitteilung, dass ein Gerichtsurteil vom Freitag den seit dem 2. August geltenden Zahlungsaufschub für die Banque Havilland S.A. bestätigt. Laurent Fisch sowie EY Strategy and Transactions (vertreten durch Herrn Christophe Vandendorpe) wurden laut dem Schreiben durch dieses Urteil zu Verwaltern der Vermögensverwaltung der Havilland bestellt. Die Bank hatte am 2. August ihre Lizenz verloren.

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