Neue Vorschrift

Leichtathletik-Weltverband führt Gentest für Frauen ein

Leichtathletinnen müssen sich ab sofort einem einmaligen Gentest unterziehen, um bei großen Meisterschaften in der Frauenklasse an den Start gehen zu dürfen.

Leichtathletinnen müssen sich ab dem 1. September für die Teilnahme an großen Meisterschaften einem Gentest unterziehen

Leichtathletinnen müssen sich ab dem 1. September für die Teilnahme an großen Meisterschaften einem Gentest unterziehen Foto: AFP/Justin Tallis

Die neue Vorschrift gilt ab dem 1. September und damit auch schon für die Weltmeisterschaften in Tokio (13. bis 21. September), wie der Weltverband World Athletics am Mittwoch mitteilte. Der Test auf das SRY-Gen, einem laut Mitteilung „zuverlässigen Indikator für die Bestimmung des biologischen Geschlechts“, werde entweder mittels eines Wangenabstrichs oder einer Blutuntersuchung durchgeführt.

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