Verfassungsexperte
Wie das Parlament im „Fall Dieschbourg“ in die Rolle der Staatsanwaltschaft schlüpfen muss
Der Rücktritt der Grünen Umweltministerin Carole Dieschbourg am letzten Freitag hat eine verfassungsrechtlich spannende Situation geschaffen. Es stellt sich nun die Frage, ob die Ex-Ministerin so behandelt werden muss wie eine Ministerin oder nicht. Ein Blick nach Belgien und ein Blick zurück in die Luxemburger Geschichte helfen, die Situation einzuordnen. Der ehemalige Abgeordnete und Verfassungsexperte Alex Bodry meint im Gespräch mit dem Tageblatt, der Ball läge jetzt beim Parlament.
Der Ball liegt jetzt beim Parlament Foto: Julien Garroy/Editpress
Was war passiert? Am letzten Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse ihrer vorläufigen Ermittlungen in der Sache „Gaardenhaischen“ an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer weitergeleitet und bekannt gegeben: „Gemäß Artikel 82 und 116 der Verfassung hat nur die Abgeordnetenkammer das Ermessen, ein Mitglied der Regierung anzuklagen.“