Meinungsfreiheit

Wenn die Justiz missbraucht wird: Grüne stellen Änderungen für SLAPP-Gesetz vor

Die Luxemburger Regierung will ein Gesetz gegen missbräuchliche Klagen erlassen. Die Grünen wollen einen Schritt weitergehen.

Regierung präsentiert Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von SLAPP-Klagen gegen Meinungsfreiheit und Pressefreiheit

Die Regierung hat einen Gesetzentwurf gegen SLAPP-Klagen vorgelegt Foto: Julien Garroy/Editpress

Die Luxemburger Regierung hat Ende Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Zivilgesellschaft besser vor SLAPP-Klagen („Strategic Lawsuits Against Public Participation“) geschützt werden soll. Sogenannte „SLAPPs“ sind missbräuchliche Klagen, die vor allem dazu genutzt werden, um Kritiker – allen voran Journalisten und Aktivisten – einzuschüchtern, finanziell unter Druck zu setzen und dadurch verstummen zu lassen. Mit dem Ende Januar vorgelegten Gesetzentwurf 8696 setzt sich die Regierung daran, eine europäische Direktive in nationales Recht zu gießen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf von Justizministerin Margue über die europäische Verordnung hinausgeht“, schreiben „déi gréng“ in einer Pressemitteilung am Donnerstag. „Er beschränkt sich nicht auf grenzüberschreitende Verfahren, sondern erfasst auch rein nationale Prozesse.“

Kritik und Änderungsvorschläge haben die Grünen dennoch. Laut den Grünen vermisse das Gesetz klare Bestimmungen hinsichtlich bestimmter strafrechtlicher Verfahren wie die „Plaintes avec constitution de partie civile“ oder „citations directes“. Dabei würden beide Verfahren regelmäßig für missbräuchliche Klagen gebraucht werden. Deswegen wollen die Grünen die gesetzlichen Garantien bei offensichtlich unbegründeten Klagen auf diese Verfahren ausweiten.

Schutz der öffentlichen Debatte

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht derzeit mehrere Garantien vor, die Opfer von missbräuchlichen Klagen künftig in Anspruch nehmen können, darunter die Beantragung einer Kaution, eine rasche Abweisung der Klage sowie sogenannte „mesures correctrices“ gegen missbräuchliche Klagen, die zum Ziel das Beeinflussen der öffentlichen Debatte haben.

Sieht sich jemand als Opfer einer SLAPP-Klage, soll der Betroffene künftig eine Kaution vor Gericht beantragen. Der Kläger kann dann dazu verpflichtet werden, eine Sicherheit für die geschätzten Kosten und Auslagen des Verfahrens, die geschätzten Kosten der Rechtsvertretung des Beklagten sowie für etwaige Schadensersatzansprüche, zu denen der Beklagte verurteilt werden kann, zu leisten. Die Kaution kann auch bei einem Berufungsverfahren verlangt werden, wenn sie in erster Instanz nicht geltend gemacht wurde. Die Höhe der Kaution wird per mündlicher Verhandlung vor Gericht festgelegt. Per mündlichem Verfahren kann auch die rasche Abweisung der Klage vor Gericht verhandelt werden. In dem Fall muss der Kläger vor Gericht belegen, dass es sich bei seiner Klage nicht um eine offensichtlich missbräuchliche Klage handelt.

Sollte eine Klage vor Gericht als offensichtlich unbegründet eingeordnet werden, drohen dem Kläger künftig die Zahlung der Verfahrenskosten, der Anwaltskosten des Beklagten sowie ein möglicher Schadensersatz, den der Beklagte vor Gericht geltend machen kann. Zudem kann der Kläger zu einer Zivilstrafe von bis zu 15.000 Euro verurteilt werden – unabhängig von möglich geltend gemachten Schadensersatzzahlungen.

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