Arbeitsrecht
Wenn der Chef die Angestellten in Luxemburg überwacht
Vor zwei Jahren nutzte das luxemburgische Parlament eine Datenschutzverordnung der EU, um die Überwachung am Arbeitsplatz zu vereinfachen. Die Gewerkschaft OGBL demonstrierte dagegen. Daraufhin wurde das Gesetz an einigen Stellen ausgebessert. Ganz zufrieden ist die Gewerkschaft allerdings nicht. Das Tageblatt hat sich mit Frédéric Krier vom OGBL über die heutige Lage unterhalten und darüber, wo Überwachung erlaubt ist – und wann sie zu weit geht.
Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz brauchen keine vorausgehende Erlaubnis mehr. Regeln gibt es trotzdem noch. Foto: fotolia.com
Eine Novelle des Datenschutzgesetzes von 2018 erlaubt es Arbeitgebern, Überwachungsmaßnahmen im Betrieb umzusetzen, ohne vorher eine Genehmigung der Datenschutzkommission einzuholen. Dabei muss sich der Arbeitgeber natürlich immer noch an das Gesetz halten.