Minimalistisch wohnen

Weniger ist mehr: Regierung stellt Richtlinien für „Tiny Houses“ vor

Die Vereinigung „Tiny House Community Luxembourg“ zählt rund 90 Mitglieder, doch nur ein sehr kleiner Teil konnte bis dato den Traum vom Leben in einem winzigen Haus verwirklichen. Der Grund: Die kommunalen Bauvorschriften erlauben diese Art des Wohnens noch nicht. Das Innenministerium hat nun einen entsprechenden Leitfaden vorgestellt.

Das „winzige Haus“ von Nickie Lippert in Dahlem

Das „winzige Haus“ von Nickie Lippert in Dahlem Foto: Nickie Lippert

Als „Tiny Houses“ werden Häuser bezeichnet, deren Wohnfläche in etwa 15 bis 45 Quadratmeter beträgt. Die Bewegung der „Tiny Houses“ (winzige Häuser) hat ihren Ursprung in den USA. Ihre Befürworter sehen darin ein umweltgerechteres Wohnen und eine Lösung für das Wohnraumproblem. Für die „Tiny House Luxembourg Community Asbl“ ist das Ganze jedoch vielmehr eine Art Lebensphilosophie: Es gehe darum, minimalistisch zu leben, nach dem Motto „weniger ist mehr“, sagt Nickie Lippert, die Vorsitzende der Vereinigung. „Man muss sich schon genau überlegen, welche Sachen man sich anschafft, denn man muss auch wissen, wo man sie im Haus verstaut.“ Daneben sind die winzigen Häuser natürlich auch wesentlich kostengünstiger.

Die Vereinigung zählt zwar mittlerweile rund 90 Mitglieder, doch nur drei von ihnen leben tatsächlich in einem „Tiny House“, sagt Lippert. Sie und ihre kleine Familie haben ein solches Häuschen auf dem Grundstück ihrer Eltern eingerichtet. Anschlüsse an die Strom-, Wasser und Kanalnetze sowie ans Internet seien zwar vorhanden, nur unter der Adresse bei der Gemeinde anmelden könnten sie sich noch nicht. Der Grund dafür ist, dass sich bis dato die Gemeinden damit schwertun, diese Art des Wohnens zu erlauben. Denn solche Häuser sind bislang noch nicht in den städtebaulichen Vorschriften vorgesehen.

Das Innenministerium hat nun Mustervorschriften ausgearbeitet, welche die Gemeinde übernehmen und ihren Begebenheiten anpassen können. Es gebe zwei Herangehensweisen, sagte Innenministerin Taina Bofferding anlässlich der Vorstellung der Richtlinien. Entweder die Gemeinden weisen bestimmte Zonen aus, die ausschließlich den Minihäusern vorbehalten sind, oder ein „Tiny House“ dient als Übergangslösung, um zum Beispiel eine Baulücke zu nutzen, bis sie definitiv bebaut wird.

Bei der Anpassung der Vorschriften sollten die Gemeinden allerdings darauf achten, dass keine billigen Container aufgestellt werden, mit denen Menschen in ihrer Wohnungsnot ausgenutzt werden. Die Mustervorschriften sehen mitunter eine maximale Größe von 50 Quadratmetern vor, aber keine Mindestfläche. Darüber hinaus darf das Haus keine Fundamente haben, muss also schnell entfernt werden können. Außerdem müssen die nötigen Anschlüsse an das Strom-, Wasser- und Kanalnetz gewährleistet sein

Nägel mit Köpfen in Strassen

Eine Vorreiterrolle in diesem Bereich spielt die Gemeinde Strassen. Bereits im Haushalt 2022 hatte sie 500.000 Euro dafür bereitgestellt. Doch auch dort konnte wegen fehlender Regelungen noch kein Bewohner in ein Minihaus einziehen. Unabhängig von den nun vorgestellten Richtlinien sei Strassen mit seinen Bemühungen vorangeschritten, sagt der Strassener Bürgermeister Nico Pundel (CSV) dem Tageblatt. Bereits Ende Mai werde der Gemeinderat über die notwendigen Anpassungen der Bebauungspläne und der Bauvorschriften abstimmen.

Vorgestellt wurde das Projekt „Tiny Houses“ zwar schon 2021, doch frühestens dieses Jahr kann der erste Bewohner in ein solches Haus einziehen. „Idealerweise soll es noch vor den Wahlen bezugsfertig sein. Der 11. Juni ist ja Stichdatum für viele Projekte“, hatte Pundel im Januar gehofft. Auch er betonte, das Projekt sei keine Lösung für die Wohnungsnot. Leuten, die Grundstücke besitzen, diese aber aus irgendeinem Grund noch nicht bebauen wollen, wird die Gelegenheit geboten, sie trotzdem sinnvoll zu nutzen. Sie können es der Gemeinde zur Verfügung stellen, die darauf 25 Quadratmeter große, möblierte Häuser aufstellt und dann vermietet. Die zukünftigen Bewohner müssen sich allerdings bewusst sein, dass nach spätestens zehn Jahren ihr Minihaus wieder verschwindet. Das erste „Tiny House“ werde wahrscheinlich auf einem Gemeindegrundstück in der rue Henri Dunant aufgestellt, im neuen Viertel „Am Pescher“ gebe es ebenfalls Platz für fünf Häuser. Zudem sei der Gemeinde noch eine Parzelle von einem privaten Besitzer in der rue du Kiem zur Verfügung gestellt worden.

Zu Anschauungszwecken hatte man in Strassen ein solches Minihaus vor der Gemeinde aufgestellt. Noch nie hätten sich so viele Interessenten bei einem Projekt gemeldet, sagt Pundel. Allerdings befänden sich darunter auch viele, die glaubten, damit eine Lösung für ihr Wohnungsproblem zu finden. Was aber nicht der Fall ist, da, wie schon oben erwähnt, es sich beim Wohnen in einem „Tiny House“ eher um eine Lebenseinstellung handelt.

Porte ouverte

Interessierte an dem minimalistischen Lebensstil können sich am 7. und 9. Mai zwischen 10 und 17 Uhr, das „Tiny House“ von Nickie Lippert anschauen.
Adresse:
8, rue de l’Ecole
L-8352 Dahlem (Gemeinde Garnich)

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