Gemeindewahlen 2023
Wegfall der Residenzklausel soll mehr Ausländer an die Wahlurnen führen
Ausländern soll der Zugang zu den Gemeindewahlen 2023 erleichtert werden. Deshalb fällt in Zukunft die 5-Jahres-Residenzklausel zur Aufnahme in die Wählerlisten weg. Auch die Einschreibefrist wurde verkürzt. Die Regierung erhofft sich so eine Stärkung der Demokratie.
Drei Ministerinnen, ein Ziel: die Stärkung der Demokratie. V.l.n.r.: Taina Bofferding, Corinne Cahen und Sam Tanson. Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Es war ein eher ungewohntes Bild am Donnerstag auf Kirchberg. Drei Ministerinnen unterschiedlicher Couleur saßen auf dem Podium und stellten das Gesetzesprojekt zur Änderung des Wahlgesetzes vor, das auf eine verstärkte Beteiligung der Ausländer an den Gemeindewahlen vom 11. Juni 2023 abzielt. Die im Oktober desselben Jahres stattfindenden Parlamentswahlen sind nicht von den Änderungen betroffen. Zu deutlich war die Ablehnung der Bevölkerung beim Referendum um die Ausweitung des Wahlrechts im Jahr 2015 gewesen. Da die Bevölkerung des Großherzogtums aus 47% Nicht-Luxemburgern besteht, bleibt es auch weiterhin bei einem Demokratiedefizit, denn fast die Hälfte der Bevölkerung ist von den Parlamentswahlen ausgeschlossen.
Auf Gemeindeebene gibt es dieses Demokratiedefizit zumindest auf dem Papier nicht. Trotzdem werden nun Hürden abgebaut, die mehr Ausländer auf die Wahllisten und an die Wahlurnen bringen sollen, wie Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) unterstrich: „Die Gemeinden sind das Basislager der Politik. Wir wollen, dass sich mehr Menschen an der Gemeindepolitik beteiligen. Entscheidungen, die hier getroffen werden, betreffen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar und sind im Alltag direkt spürbar. Daher müssen wir es unserer gesamten Bevölkerung ermöglichen, an den Kommunalwahlen teilzunehmen und sich in der Lokalpolitik einzubringen.“ So soll die Demokratie gestärkt werden, sagt auch Integrationsministerin Corinne Cahen (DP), die die Details der Gesetzesänderung vorstellte.
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Da ist zuallererst der Wegfall der Residenzklausel. Bisher musste ein Ausländer fünf Jahre im Land leben, um sich in die Wählerliste eintragen zu können. Diese Frist gibt es in Zukunft nicht mehr. Weiterhin aber gilt die 6-Monats-Klausel für die Aufnahme auf die Wahlliste. Ein Kandidat für die Kommunalwahlen muss also wie gehabt sechs Monate in der Gemeinde gemeldet sein, in der er antritt. „Luxemburg war auf EU-Ebene das einzige Land, in dem es noch eine Residenzklausel gab“, sagte Cahen. Bei den letzten Gemeindewahlen 2017 waren rund 75.000 Ausländer aufgrund der Residenzklausel vom Urnengang ausgeschlossen.
Auch für Europawahl
Außerdem haben Nicht-Luxemburger nun mehr Zeit, sich als Wähler oder Kandidaten einzuschreiben. Die Frist von 87 Tagen vor dem Wahltermin wurde auf 55 Tage reduziert, was im Übrigen genau wie der Wegfall der Residenzklausel auch für Europawahlen gilt (nächste Wahl 2024). Dies, weil sich statistisch gesehen immer mehr Menschen einschreiben, je näher die Wahl rückt. Die Einschreibung muss nach wie vor proaktiv erfolgen, eine automatische Aufnahme von Nicht-Luxemburgern auf die Wählerlisten ist nicht möglich. EU-Bürger haben laut EU-Gesetz das Recht, in ihrem Ursprungsland oder aber in der neuen Heimat wählen zu gehen. Eine automatische Aufnahme in die Wählerliste würde das wegen der in Luxemburg geltenden Wahlpflicht verhindern, erklärte Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“). Auch für sie ist es „essenziell für den Zusammenhalt einer Gesellschaft, wenn alle Menschen mitentscheiden könnten“.
Das Integrationsministerium will die Änderung im Wahlgesetz mit einer Informationskampagne begleiten. Ziel ist es, die Zahl der 34.638 bei den letzten Kommunalwahlen eingetragenen Nicht-Luxemburger (was 22,8% aller wahlberechtigten Ausländer entspricht) im Juni 2023 deutlich zu überschreiten. Denn diese stehen in keinem Verhältnis zur Realität in den Gemeinden. So weist Luxemburg-Stadt einen Ausländeranteil von 70% auf, während Esch auf 57,1% Nicht-Luxemburger kommt.
Eine weitere Änderung gibt es bei der Bestimmung der Größe der Gemeinderäte. Hier wird in Zukunft das nationale Personenregister als Basis dienen und nicht wie bisher die Volkszählung.
Ausländeranteil bei Gemeindewahlen
1999: 12%
2005: 15%
2011: 17%
2017: 22,8%