Luxemburg
Wegen Verurteilung: 55 Personen haben in den vergangenen fünf Jahren ihr Stimm- oder Wahlrecht verloren
Das Wahlrecht, Stimmrecht oder passive Wahlrecht kann in Luxemburg wegen einer Straftat entzogen werden. Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) schlüsselt die Zahlen auf.
Wählen gehen – das darf jeder, oder? Nicht ganz, bei Verurteilungen kann das Recht entzogen werden. Foto: Editpress/Didier Sylvestre
55 Personen haben in den vergangenen fünf Jahren ihr Stimmrecht oder ihr aktives bzw. passives Wahlrecht verloren. Der Grund: Sie sind wegen einer Straftat verurteilt worden. Das teilt Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf Anfrage des Abgeordneten Marc Baum („déi Lénk“) mit.