Wenn Sprache zur Hürde wird
Vom Für und Wider des Sitzenbleibens – Vater verliert Sorgerecht im Schulstreit
Offiziell können Schüler im Grundschulunterricht seit der Reform von 2009 nicht mehr sitzenbleiben. Faktisch sind die Klassenwiederholungen noch möglich – und treffen nicht nur auf Zustimmung.
Wissenschaftliche Studien haben immer wieder gezeigt, dass Luxemburg im internationalen Vergleich eine hohe Quote von Klassenwiederholungen aufweist, die sich auf etwa 30 Prozent beläuft und mehr ausländische (40 Prozent) als luxemburgische Kinder (20 Prozent) betrifft Foto: Editpress/Tania Feller
Céline und Anne* sind im Alter von sechs Jahren nach Luxemburg gekommen. Die Verantwortlichen der Gemeinde und der Schule haben entschieden, dass die beiden frankophonen Mädchen sofort nach ihrer Ankunft in die Grundschule gehen sollen, während die Eltern noch über ein zusätzliches Jahr in der Spielschule nachdachten, damit sie Luxemburgisch lernen konnten. Mittlerweile sind Céline und Anne zwölf Jahre alt und noch in der fünften Klasse der Grundschule. Sie wiederholen zum zweiten Mal ein Schuljahr – und das obwohl sie nur eine einzige Schwäche haben: Deutsch.
Nach Angaben der Lehrer haben die Mädchen große Schwierigkeiten in der Schule, sodass sie ohne eine Klassenwiederholung nicht in der Lage wären, die Sekundarstufe zu erreichen und daher ins „modulaire“ wechseln müssten. Die Eltern, inzwischen geschieden und laut Gericht mit geteiltem Sorgerecht, sind sich in Sachen Klassenwiederholung nicht einig. Der Vater hat im Gegensatz zur Mutter die Entscheidung über die zweite Klassenwiederholung als ungerecht empfunden und will diese gerichtlich angehen.
Die gerichtliche Anhörung sollte zwei Wochen vor Schulbeginn stattfinden, doch wird sie wegen des Urlaubs der Anwältin von der Mutter vertagt. Die Richterin verlegt den Termin auf ein Datum sechs Wochen nach Schulbeginn, womit sie de facto andeutet, dass sie die zweite Klassenwiederholung der Kinder akzeptiert. Der Vater entscheidet daraufhin, die Kinder ohne Wissen der Mutter im September 2024 in einer Grundschule in Arlon anzumelden, um die zweite Wiederholung zu vermeiden. Céline und Anne beginnen dort und schätzen den belgischen Unterricht.
Richterin entscheidet
Sobald die Mutter dies bemerkt, wendet sie sich an die Justiz. Die Richterin des Familiengerichts entscheidet, dass die Mädchen wieder in die hiesige Grundschule gehen sollen. Etwas später entzieht das Gericht dem Vater das Sorgerecht, sodass er die Mädchen von nun an nur noch jedes zweite Wochenende bei sich aufnehmen kann. Was die schulischen Leistungen von Céline und Anne betrifft, sind im Juli 2024 die Abschlussnoten in Französisch und Mathematik gut.
Die einzige, doch keineswegs katastrophale Schwäche ist nach wie vor Deutsch. Schließlich waren die Kinder, bevor sie nach Luxemburg kamen, in Frankreich mit zwei französischsprachigen Eltern aufgewachsen. Die Intelligenzquotienten (IQ) der beiden liegen, erstellt durch eine „Equipe de soutien des élèves à besoins éducatifs particuliers ou spécifiques“ (ESEB) bei 110 beziehungsweise 106, also über dem Durchschnitt ihrer Altersgruppe (zwischen 90 und 110).
Bildungsminister Claude Meisch (DP) versucht das Problem mit der Alphabetisierungssprache mithilfe des Angebots von öffentlichen internationalen Schulen in den Griff zu bekommen Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Das Gericht schlägt vor, dass die Mädchen nach der vierten Klasse in die französischsprachige Vorbereitungsklasse eines internationalen Gymnasiums geschickt werden, was der Entscheidung der Lehrer entspricht, während eine Einschulung in die fünfte Klasse in Belgien mit französischsprachigem Unterricht abgelehnt wird. Angesichts des IQs der Mädchen ist dies eine erstaunliche Orientierung. Die Lehrer sprechen von Legasthenie; auf Rückfrage des Vaters hin wurde eine neue Evaluation sechs Monate später angesetzt, die jedoch nicht durchgeführt wurde.
Der „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) hat die Situation des Vaters unter anderem in Bezug auf seine berufliche Tätigkeit und seine Wohnsituation analysiert. Er ist Wissenschaftler mit einem Universitätsabschluss (Master und Doktorat in Paris) und arbeitet seit mehreren Jahren für eine luxemburgische Behörde. Der SCAS stellt auch eine unproblematische Wohnsituation fest. Umso erstaunlicher ist es, dass die Richterin ihm – auf der Grundlage eines positiven Berichts des SCAS – das Erziehungsrecht für die beiden Töchter entzogen hat, und zwar gemäß Art. 378.4 des Zivilgesetzbuches, in dem es heißt: „Der Richter wird verschiedene Mittel zur Verfügung haben, wie zum Beispiel Gutachten oder soziale Untersuchungen, die alle Kriterien darstellen, auf die er seine Entscheidung stützen kann. So wird die Fähigkeit jedes Elternteils, seine Pflichten zu übernehmen und die Rechte des anderen zu respektieren, vom Richter berücksichtigt.“
Hohe Quote von Wiederholungen
Da stellt sich die Frage, wie die Richterin eine so harte Strafe für einen schuldlosen Vater finden konnte, der sich für seine Kinder einsetzt, indem er einen schulischen Weg ohne Klassenwiederholungen sucht. Die Anwältin von Céline und Anne ist von der Richterin ausgewählt worden. Der Vater beobachtet, dass sie nur wenig Zeit mit den beiden Mädchen verbringt. Die Briefe, die diese ihrer Anwältin geschrieben hatten, wurden nicht beantwortet. Die Anwältin erklärt, dass die Mädchen nur über begrenzte Fähigkeiten verfügen, ungeachtet ihrer IQ-Testwerte und guter Schulnoten.
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Der Fall von Céline und Anne ist im Kontext einer Diskussion über das Sitzenbleiben zu betrachten, das mit der Grundschulreform aus dem Jahr 2009 eigentlich abgeschafft worden ist. Wissenschaftliche Studien haben immer wieder gezeigt, dass Luxemburg im internationalen Vergleich eine hohe Quote von Klassenwiederholungen aufweist, die sich auf etwa 30 Prozent beläuft und mehr ausländische (40 Prozent) als luxemburgische Kinder (20 Prozent) betrifft, was im Rahmen eines internationalen Vergleichs noch deutlicher wird: Hier variieren die Werte zwischen drei und mehr als 30 Prozent Wiederholungen – Luxemburg fällt in die letzte Gruppe.
*) Namen von der Redaktion geändert
Claudia Hartmann-Hirsch arbeitet über Themen der sozialen Sicherheit und der Migration (LISER und freiberuflich).