Unklare Details
Virusvariante kommt „reisebedingt“ nach Luxemburg – jetzt gilt Quarantäne-Pflicht
Die „indische“ Virusvariante B.1.617 ist in Luxemburg angekommen. Im neuesten Corona-Wochenbericht des Gesundheitsministeriums heißt es, die drei Funde der sogenannten „Doppelmutante“ seien „reisebedingt“. Unklar ist, in welchem Rahmen die Funde gemacht wurden. Einreisende, die sich kürzlich in Indien aufgehalten haben, müssen nun in Quarantäne.
Kein „Sicherheitsnetz“? Einreisende aus Nicht-EU-Ländern unterliegen in Frankreich einer Quarantäne-Pflicht. Deren Einhaltung kann aber kaum überprüft werden. Foto: DPA/Editpress
Eine Formulierung, die aufhorchen lässt: „Reisebedingt“ sei es zu Vorkommen der Virusvariante gekommen, die in der letzten Zeit besonders in Indien argwöhnisch beobachtet wird. So steht es in einer Erläuterung zur aktuellen Corona-Retrospektive (Woche 19. bis 25. April) des Gesundheitsministeriums zum Infektionsgeschehen in Luxemburg. Tatsächlich konnten die entsprechend Infizierten in Luxemburg offenbar genau erkannt werden: „Die Route der entsprechenden Reisen verlief an sich von New-Delhi über Paris nach Luxemburg“, heißt es in einer Antwort aus dem Gesundheitsministerium auf eine Tageblatt-Anfrage, woher die Menschen kamen. Weitere Details werden aber nicht genannt.
Auf die schriftliche Frage des Tageblatt, ob diese Fälle durch das „Sicherheitsnetz“ in Frankreich gerutscht seien, heißt es aus dem Luxemburger Gesundheitsministerium: „Ein solches ‚Sicherheitsnetz’ war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Frankreich vorhanden. Einreisende werden aber ab dieser Woche in Quarantäne geschickt und durch Testungen überwacht.“
Dies widerspricht allerdings allem, was öffentlich bekannt ist: Schließlich befindet sich Frankreich schon lange in einem Lockdown, der vor einigen Wochen noch einmal verschärft wurde. Das Land beschränkt unter anderem scharf den Bewegungsradius seiner eigenen Bürger, sogar tagsüber. Seit Anfang Februar ist zudem jede Einreise nach Frankreich aus einem Land außerhalb des europäischen Raums nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet (worunter auch die Rückkehr von Studenten fällt). Und: Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorliegen. Außerdem muss eine siebentägige Quarantäne eingehalten werden, nach deren Ablauf ein zweiter PCR-Test gemacht werden muss. Bei Einhaltung dieser Regeln, die also seit Monaten bestehen, sollte eine Infektion nicht nach Frankreich – und dann Luxemburg – eingebracht werden können.
„Relativ früh erkannt“
Auch während der Pressekonferenz von Gesundheitsministerin Paulette Lenert und Premier Xavier Bettel am Freitag, 30. April, gab es keine genauen Erläuterungen, in welchem Zusammenhang die Variante gefunden wurde – ob etwa die aus Neu-Delhi über Paris Eingereisten die in Frankreich vorgeschriebene Quarantäne eingehalten haben und ob die Infektionen durch den abschließenden PCR-Test ans Licht kamen – oder durch einen Test in anderem Zusammenhang
Unter Auslassung sämtlicher Details erklärte die Gesundheitsministerin lediglich, im Moment gebe es „keine Anzeichen, dass es irgendwo weitergegangen“ sei. Die Infektionen seien „relativ früh“ erkannt und wohl eingedämmt worden.
Eine etwaige Missachtung von Quarantäne-Vorschriften und die resultierende Infizierung anderer könnte sogar eine Körperverletzung darstellen. Doch „es stehen keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen die betreffenden Personen im Raum“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Auch das ist ein möglicher Hinweis darauf, dass die Infektionen tatsächlich im Rahmen einer Quarantäne erkannt wurden – bei Menschen, die bei der Ankunft in Frankreich so frisch infiziert waren, dass die ersten Tests noch nicht angesprochen haben. Aus regierungsnahen Kreisen heißt es, dass es sich um indischstämmige Studenten gehandelt habe, die in Belgien studieren.
„Besser als nichts“
Seit Ende Januar 2021 muss jeder Mensch, ab dem Alter von sechs Jahren, der mit dem Flugzeug nach Luxemburg einreisen will, schon beim Boarding ein negatives Testergebnis vorweisen, auch bei Abflügen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum – aber bei Einreise auf dem Landweg galt derartiges bisher nicht. Und sowieso keine generelle Quarantäne-Vorschrift.
Das ändert sich nun: Jeder, der sich innerhalb von 14 Tagen vor seiner Ankunft in Luxemburg in Indien aufgehalten hat, muss sich zusätzlich eine Woche in Quarantäne begeben. Ein abschließender Test kann frühestens am sechsten Tag der Quarantäne gemacht werden.
So steht es in einer behördlichen Anordnung (hier als PDF), die Dr. Jean-Claude Schmit als Leiter der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) unterzeichnet hat. Darin heißt es zwar nirgends, dass die Regelung nur bei Einreise aus der Luft gelte – trotzdem bezieht sich die Gesundheitsministerin bei der Vorstellung in der Pressekonferenz stets auf den Findel und spricht in einem Halbsatz davon, dass es „sicherlich nur um die Einreisen am Flughafen ginge“ – aber das sei ja „besser als nichts“ (im Video ca. ab Minute 15:00).
Währenddessen berichtet die New York Times, dass in Indien 37 Ärzte an der Variante erkrankt sind – die alle komplett durchgeimpft waren. Das deutsche Robert-Koch-Institut sieht „Hinweise, dass diese Mutationen die Übertragbarkeit der Variante erhöhen könnten“. Außerdem werden sie mit einer „reduzierten Wirksamkeit der Immunantwort in Verbindung gebracht“. Es fehle jedoch an gesicherten Erkenntnissen, um die Variante als „besorgniserregend“ einzustufen. Die Pharmazeutische Zeitung berichtet über erste Forschungsergebnisse, nach denen die Variante Impfungen nicht wirkungslos mache – und wohl kaum für das heftige Geschehen in Indien allein verantwortlich sei.