Esch

Verwaltungsgericht annulliert Regelung bezüglich Einliegerwohnungen

2021 hatte die Mehrheit im Escher Gemeinderat unter Bürgermeister Georges Mischo entschieden, den „Plan d’aménagement particulier quartier existant“ unter anderem so zu ändern, dass Einliegerwohnungen in rund 4.000 Einfamilienhäusern nicht mehr möglich wären. Das Verwaltungsgericht hat diese Bestimmung nun annulliert, da sie im Widerspruch zu bestehendem Gesetz steht.

Rund 4.000 Escher Einfamilienhäuser waren von der Regelung betroffen

Rund 4.000 Escher Einfamilienhäuser waren von der Regelung betroffen Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

Einer Entscheidung des Escher Gemeinderats vom 5. Februar 2021 zufolge könnte man meinen, es gäbe keine Wohnungsnot in der Stadt. Die Gemeinde hatte damals kurzerhand beschlossen, den Teilbebauungsplan „Quartier existant“ (PAP QE) unter anderem dahingehend zu ändern, dass Einliegerwohnungen in rund 4.000 Einfamilienhäusern nicht mehr erlaubt sein würden. Im grafischen Teil des PAP QE waren diese Häuser grün markiert. In seinem Urteil vom 26. Juli hat das Verwaltungsgericht die Bestimmungen des PAP QE bezüglich dieser „grünen Häuser“ nun annulliert.

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