Mietprozess

Urteil wegen Mieteinfrierung in der Coronakrise verschoben

Die Jahresmiete für eine Wohnung darf laut Mietgesetz von 2006 maximal fünf Prozent des investierten Gesamtkapitals betragen. Ein Mann hatte im Januar die Einhaltung dieser Regelung vor dem Friedensgericht eingeklagt. Weil der Vermieter die Papiere über das investierte Kapital nicht vorlegen kann, hatte der Richter eine Expertise beantragt. Diese fiel jedoch widersprüchlich aus. Zusätzlich zum investierten Kapital hatte der Experte den Marktwert der Wohnung berechnet. Auf dessen Grundlage hatte der Vermieter eine Mieterhöhung gefordert. Das Urteil sollte am 28. Mai gesprochen werden. Weil die Regierung in der Corona-Krise eine Einfrierung der Mieten beschlossen hat, könnte der Vermieter die Erhöhung aber vorerst nicht einfordern, falls er Recht bekäme. Deshalb bat der Richter die beiden Streitparteien vor der Urteilsfindung zu einer Stellungnahme.

Um Mieter finanziell zu entlasten, hatte die Regierung am 20. Mai beschlossen, die Mieten für Wohnungen einzufrieren, sodass während des „Etat de crise“ keine Erhöhungen möglich sind. Diese Entscheidung hat nun indirekte Auswirkungen auf das Gerichtsurteil in einem Mietprozess.

Um Mieter finanziell zu entlasten, hatte die Regierung am 20. Mai beschlossen, die Mieten für Wohnungen einzufrieren, sodass während des „Etat de crise“ keine Erhöhungen möglich sind. Diese Entscheidung hat nun indirekte Auswirkungen auf das Gerichtsurteil in einem Mietprozess. © Editpress / Didier Sylvestre

Seit sechs Monaten kämpft Michel R. nunmehr vor dem Friedensgericht Luxemburg für eine Mietminderung bezüglich seiner 90 Quadratmeter großen Wohnung auf Limpertsberg. In der letzten Verhandlungssitzung am 14. Mai hatte der Richter angekündigt, am 28. Mai ein Urteil zu verkünden. Wegen der Corona-Krise hat der Prozess nun eine überraschende Wendung genommen. Um Mieter finanziell zu entlasten, hatte die Regierung am 20. Mai beschlossen, die Mieten für Wohnungen einzufrieren, sodass während des „Etat de crise“ keine Erhöhungen möglich sind. Diese per großherzoglichem Reglement verordnete Einfrierung soll noch vor Ablauf des Ausnahmezustands gesetzlich festgehalten und bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

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