Coronapandemie

Sven Clement denunziert Impfdrängler – Staatsanwaltschaft prüft mögliche Ermittlungen

Sven Clement zieht Konsequenzen aus den rezenten Berichten über Unregelmäßigkeiten bei der Impfprozedur in den Krankenhäusern: Er hat erklärt, mögliche Impfdrängler bei der luxemburgischen Staatsanwaltschaft denunzieren. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag bestätigt, ein entsprechendes Schreiben erhalten zu haben. Dieses werde derzeit geprüft, ob es den Anlass zu Ermittlungen gibt.

Sven Clement möchte, dass die Staatsanwaltschaft gegen mögliche Impfdrängler vorgeht 

Sven Clement möchte, dass die Staatsanwaltschaft gegen mögliche Impfdrängler vorgeht  Foto: Editpress/Julien Garroy

Seit rund zwei Wochen diskutiert Luxemburg über Impfdrängler und Unregelmäßigkeiten bei der Impfkampagne. Wer darf schon geimpft werden und wer nicht? Darüber scheinen sich weder die Krankenhäuser noch das Gesundheitsministerium wirklich einig zu sein. Zunächst standen der Präsident des Verwaltungsrats der Robert-Schuman-Krankenhausgruppe, Jean-Louis Schiltz, und seine beiden Vizepräsidenten Michel Wurth und Claude Seywert in der Kritik, weil sie frühzeitig geimpft wurden. Dann forderte das Gesundheitsministerium die Krankenhäuser auf, die eigenen Impflisten zu überprüfen. Dabei kristallisierte sich heraus: Die Konvention, an die sich die Häuser beim Impfen halten sollten, ließ jede Menge Grauzonen zu.

Der Piraten-Abgeordnete Sven Clement argumentiert, dass sich etwaige Impfdrängler möglicherweise strafbar gemacht haben. Schließlich seien die Impfdosen mit öffentlichen Geldern gekauft worden und sollten strikt nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums verimpft werden. Deswegen hat sich Clement eigenen Angaben zufolge nun an die Staatsanwaltschaft gewendet und mögliche Impfdrängler denunziert.

Am Dienstagmorgen (9.3.) hat die Staatsanwaltschaft den Eingang eines Dokuments gemäß Sven Clements Ankündigung bestätigt: „Die Erklärung von Herrn Clement war an die Generalstaatsanwältin Martine Solovieff gerichtet“, heißt es gegenüber dem Tageblatt. Dies sei nicht ganz die richtige Adresse gewesen, da die Generalstaatsanwältin üblicherweise eher für zweitinstanzliche Fälle zuständig sei, erklärt ein Sprecher gegenüber dem Tageblatt. Das Schreiben des Abgeordneten sei darum an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Diese prüfe nun, ob der Inhalt Anlass zur formellen Aufnahme von Ermittlungen gibt.

Dieser Artikel wurde aktualisiert.

0 Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren

Talentlux

Ein Drittel der Arbeitsmigranten verlässt Luxemburg wieder im Jahr nach seiner Ankunft