Luxemburg

Staatsanwaltschaft durchsucht Ministerien wegen Einwanderungsbetrug

Seit drei Jahren ermittelt die Justiz wegen Einwanderungsbetrugs bis in zwei Ministerien hinein. 25 Personen sind angeklagt. Die Staatsanwaltschaft kennt die Täter, darf aus Datenschutzgründen aber die betroffenen Verwaltungen nicht informieren.

Durchsuchung bei der Direction de l’immigration des Regierung, Polizeiaktion zur Kontrolle von Einwanderungsdokumenten

In der „Direction de l’immigration du gouvernement“ fanden bereits zum zwölften Mal Durchsuchungen statt Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Korruption, Einflussnahme, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Subventionsbetrug, Schleuserkriminalität sowie Verstöße gegen das Einwanderungsgesetz: Die Liste an Vorwürfen ist lang. Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat wegen illegaler Einwanderung am 7. Juli gleichzeitig Durchsuchungen bei der Generaldirektion für Einwanderung im Innenministerium, beim Hochschulministerium, bei fünf Unternehmen sowie bei mehreren Privatpersonen durchführen lassen. Das teilte die Justiz am Dienstag schriftlich der Presse mit. Stand 7. Juli seien in dem Dossier 25 Personen angeklagt. Ob sich darunter Beamte oder Angestellte der durchsuchten Ministerien befinden, teilte das Parquet nicht mit.

Am Dienstag seien drei weitere Vorführungsbefehle vollstreckt worden, nachdem Ende 2025 bereits zwei Personen zwangsweise dem Untersuchungsrichter vorgeführt worden waren. Ob sich Personen in Untersuchungshaft befinden, teilte die Behörde in ihrem Schreiben nicht mit.

Ermittlung läuft seit drei Jahren

Das Ausmaß des Verfahrens ist beträchtlich. Es handelt sich um die zwölfte Durchsuchung bei der Generaldirektion für Einwanderung und um die vierte im Forschungsministerium. Seit Eröffnung des Ermittlungsverfahrens im Sommer 2023 seien insgesamt 27 Durchsuchungen bei staatlichen Verwaltungen und Sozialversicherungsträgern durchgeführt worden. Keines der Ministerien hat in den vergangenen drei Jahren gegenüber der Öffentlichkeit wegen möglicher Korruptionsfälle kommuniziert. Zu Beginn der Ermittlungen unterstand die Einwanderungsdirektion noch dem Außenministerium.

Auf Tageblatt-Nachfrage antwortet ein Sprecher, dass bei den Durchsuchungen im Hochschulministerium lediglich Dossiers mit mutmaßlich gefälschten Diplomen beschlagnahmt wurden. Das Ministerium würde in Verdachtsfällen systematisch die Staatsanwaltschaft informieren.

Das Innenministerium hat sich am Dienstagabend in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt, um mitzuteilen, dass es nichts kommentieren, aber mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten wird. Außerdem will Innenminister Léon Gloden (CSV) einen Audit in der Einwanderungsdirektion durchführen lassen.

An den Maßnahmen vom Dienstag waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft drei Untersuchungsrichter der Wirtschafts- und Finanzabteilung, zwei Magistrate des Parquet sowie mehr als 60 Polizisten beteiligt, darunter die Spezialeinheit der „Police grand-ducale“. Durchsucht wurden Adressen in Luxemburg-Stadt sowie im Zentrum, Süden und Norden des Landes.

Fiktive Adressen, gefälschte Diplome

Das Verfahren offenbart laut Parquet erhebliche Schwachstellen in der Verwaltung. Im Zentrum stehe die Eintragung in die kommunalen Einwohnerregister, bei der Kontrollen fehlten oder gar nicht möglich seien. Diese Lücke sei von Personen ausgenutzt worden, die gegen Bezahlung fiktive Adressen in Luxemburg zur Verfügung gestellt hätten. In Kombination mit Arbeitsverträgen ohne wirtschaftliche Grundlage, der Anerkennung fingierter Schulabschlüsse und gefälschter Sprachzertifikate hätten so mehr als 200 Antragsteller aus Drittstaaten auf Basis gefälschter Dokumente nach Luxemburg einwandern können. Sie hätten anschließend unberechtigt Sozialleistungen bezogen. Die Schadenshöhe sei derzeit noch nicht bekannt.

Parquet beklagt Gesetzeslücke

Ungewöhnlich deutlich fällt die Kritik der Staatsanwaltschaft am rechtlichen Rahmen aus. Aufgrund der geltenden Datenschutzregeln sei das Parquet nicht in der Lage, die betroffenen Gemeinden, staatlichen Verwaltungen und Sozialversicherungsträger über die Betrugsfälle und die Identität der Täter zu informieren. Das Parquet „bedauere zutiefst“ das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für einen solchen Informationsaustausch. Die festgestellten Betrugsfälle bei Sozialleistungen können deswegen vorerst nicht gestoppt werden und mutmaßlich weiterlaufen. Allerdings sind Beamte nach Art. 23 der Strafprozessordnung verpflichtet, dem Parquet Straftaten zu melden. Diese Meldepflicht betrifft seit 2011 auch nicht verbeamtete Angestellte staatlicher Stellen.

Eine Anfrage des Tageblatt beim Justizministerium und der nationalen Datenschutzkommission (CNPD) war zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels noch nicht beantwortet.

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