Autopsie bestätigt
Staatsanwaltschaft: 74-jährige Luxemburgerin an AstraZeneca-Impfstoff gestorben
Eine 74-jährige Luxemburgerin ist vergangenen April an einer „immunthrombotischen Thrombozytopenie“ gestorben, die durch eine AstraZeneca-Impfung ausgelöst wurde. Das geht am Montagmorgen aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervor.
Foto: Editpress/Julien Garroy
Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat im vergangenen April beim Ermittlungsrichter eine Autopsie für eine 74 Jahre alte Frau aus Luxemburg beantragt. Der Grund: Die Luxemburgerin sei gestorben, nachdem sie zwei Wochen zuvor eine Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft erklärte im April, dass es sich „laut dem behandelnden Arzt bei dem im Krankenhaus eingetretenen Tod um einen verdächtigen Fall gehandelt“ habe.
Das Nationale Gesundheitslabor und die Universitätsmedizin Greifswald in Deutschland seien nun zu dem Schluss gekommen: Die Frau ist tatsächlich wegen der Impfung gestorben, die offenbar eine Thrombose ausgelöst hat. Die Luxemburger Staatsanwaltschaft erklärte am Montagvormittag, „dass die durchgeführten Analysen mit einer durch den Covid-19-Impfstoff ausgelösten immunthrombotischen Thrombozytopenie vereinbar sind“.
Autopsie am 13. April
Nachdem der Arzt seinen Verdacht ausgesprochen hatte, hatte der Staatsanwalt daraufhin beim Ermittlungsrichter eine Autopsie beantragt, die am 13. April 2021 durchgeführt wurde. Zusätzlich ließ der Untersuchungsrichter die medizinische Akte der Verstorbenen beschlagnahmen und ordnete die Erstellung von Gutachten durch das Nationale Gesundheitslabor bzw. die Universitätsmedizin Greifswald in Deutschland an.
„Da die Akte der Staatsanwaltschaft nach Erfüllung der oben genannten Aufgaben übermittelt wurde, beschloss die Staatsanwaltschaft, den Fall ohne Strafverfahren einzustellen, da keine Straftat festgestellt werden konnte“, steht in der Pressemitteilung. Die Gesundheitsdirektion sei über die Ergebnisse der Untersuchung informiert worden und habe auch eine Kopie der betreffenden Sachverständigengutachten erhalten.