Home-Office
Sozialversicherung und Steuern: Luxemburg verlängert Ausnahmeregelungen mit Nachbarländern
Die Luxemburger Regierung hat mit ihren Nachbarländern eine Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Sozialversicherung getroffen. Home-Office-Arbeiter müssen die Beiträge eigentlich ab einem gewissen Zeitpunkt in ihrem jeweiligen Heimatland begleichen. Bis zum 31. Dezember gilt jedoch der Corona-bedingte Sonderfall.
Symbolfoto: dpa/Sebastian Gollnow
Grenzgänger aus Belgien, Deutschland und Frankreich müssen in ihrem eigenen Land bis zum 31. Dezember keine Sozialversicherung bezahlen, wenn sie im Home-Office arbeiten. Das schreibt die luxemburgische Regierung in einer Pressemitteilung. Normalerweise gibt es einen Schwellenwert von 25 Prozent – wer mehr als diese Arbeitszeit in seinem Home-Office im Ausland verbringt, muss dort auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.