Schwer krank und ohne Krankengeld?
Sozialausschuss im Parlament will 78-Wochen-Frist bei Krankschreibungen erörtern
Wer länger als 78 Wochen krankgeschrieben ist, verliert sein Anrecht auf Krankengeld. Das kann Menschen in eine finanzielle und existenzielle Krise stürzen. In einer Motion schlug der ADR-Abgeordnete Jeff Engelen am Mittwoch vor, diese Obergrenze abzuschaffen.
Sozialminister Claude Haagen warnt vor unnötiger Polemik Foto: Editpress/Julien Garroy
Vor knapp 20 Jahren war die Höchstgrenze bei Krankschreibungen von 52 auf 78 Wochen über eine Referenzperiode von 104 Wochen angehoben worden. Bereits damals sei klar gewesen, dass es sich lediglich um einen Kompromiss handele, der keinesfalls allen Fällen gerecht werde, so Charles Margue („déi gréng“). Als Erster schlug Marc Spautz (CSV) vor, das Thema im Parlamentsausschuss zu erörtern, statt einfach in der Plenarsitzung über den vorliegenden Motionstext abzustimmen. Der Sozialminister könne dann Daten auf den Tisch legen, sodass man anhand von Fakten diskutieren könne. Die Problematik müsse auch im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht betrachtet werden. Derzeit ist der Schutz vor Entlassung auf sechs Monate krankheitsbedingter, ununterbrochener Abwesenheit begrenzt. Gegebenenfalls sollten dann legislative Änderungen vorgeschlagen werden, meinte seinerseits Dan Kersch (LSAP).