„Code de la route“

Rolle rückwärts: Blinklichter am Fahrrad bleiben erlaubt

Blinklichter an Fahrrädern bleiben nun doch erlaubt: Das teilte das Mobilitätsministerium am Montagnachmittag mit. Am Freitag hatte Minister François Bausch („déi gréng“) im Rahmen einer Pressekonferenz die neuen Regeln für die „Mikro-Mobilität“ vorgestellt und sich mit dem Verbot der Blinklichter den Zorn großer Teile der Radsportgemeinde zugezogen.

Nach vehementen Protesten in den sozialen Medien ist das Verbot von Blinklichtern nun relativiert worden

Nach vehementen Protesten in den sozialen Medien ist das Verbot von Blinklichtern nun relativiert worden Foto: Peter Kneffel/dpa

Am Wochenende war es das Thema in den Foren der Luxemburger Radszene, die Rad-Aktivisten von „Siggy the Cyclist“ oder „Esch Biken“ riefen zum Widerstand auf: Die blinkenden (Rück-)Lichter an Fahrrädern sollten nämlich in Zukunft auch in Luxemburg verboten werden. Der Grundton des Widerstands war dabei folgender: Lieber ein Bußgeld von 74 Euro riskieren, als auf das Plus an Sicherheit zu verzichten. In der Tat ist das blinkende Rücklicht bei (Renn-)Radfahrern beliebt, um früher von den Automobilisten erkannt zu werden. Nicht nur bei (einsetzender) Dunkelheit, sondern vor allem auch tagsüber. Auf Landstraßen sollen blinkende Rücklichter zum Beispiel frühzeitig auf den Radfahrer aufmerksam machen, da die Autos dort mit einem großen Geschwindigkeitsüberschuss auf das Fahrrad aufschließen. 

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