„Wir brauchen jetzt ein Resultat“

Regierung und Sozialpartner verhandeln über Mindestlohn

Am Dienstag trifft die Regierung erst den Patronatsverband UEL, anschließend die Gewerkschaften OGBL und LCGB, um über eine mögliche Mindestlohnerhöhung zu reden. Premier Luc Frieden hat Arbeitsminister Marc Spautz und Wirtschaftsminister Lex Delles damit beauftragt, einen Kompromiss zwischen ihren Forderungen zu finden.

Nora Back und CSV-Politiker Marc Spautz beim OGBL-Nationalkongress vor einem Jahr, Diskussion zu Arbeits- und Sozialpolitik

Nora Back und Marc Spautz, damals noch CSV-Fraktionsvorsitzender im Parlament, vor einem Jahr auf dem OGBL-Nationalkongress Foto: Editpress/Alain Rischard

Am Dienstag um 16.00 Uhr trifft sich die „Union des syndicats OGBL et LCGB“ im Arbeitsministerium mit CSV-Arbeitsminister Marc Spautz, CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez und DP-Wirtschaftsminister Lex Delles, um über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns zu reden. Tageblatt-Informationen zufolge soll auch die „Inspection générale de la sécurité sociale“ (IGSS) anwesend sein. Davor treffen die Minister sich getrennt mit dem Unternehmerdachverband UEL.

Die Gewerkschaften hatten am Freitag einen Brief an CSV-Premierminister Luc Frieden geschickt und ihn um eine Dringlichkeitssitzung zum Sozialdialog gebeten. Bei einer Pressekonferenz hatten sie ihren Unmut darüber geäußert, dass die Regierung keine strukturelle Erhöhung des Mindestlohns auf 60 Prozent des Medianeinkommens oder 50 Prozent des Durchschnittslohns vornehmen wolle, wie die EU-Mindestlohnrichtlinie sie empfiehlt. Nachdem Marc Spautz vor drei Wochen dem Paperjam erzählt hatte, er ziehe die Variante von 60 Prozent des Medianlohns vor, schien an einer strukturellen Erhöhung kein Zweifel mehr zu bestehen. Am Freitag meldete das Lëtzebuerger Land jedoch, in einer interfraktionellen Sitzung hätten CSV und DP sich darauf geeinigt, lediglich die gesetzlich vorgesehene zweijährige Anpassung des Mindestlohns an die allgemeine Entwicklung des Durchschnittslohns vorzunehmen. Die nächste wird am 1. Januar 2027 fällig, laut Land soll sie sich auf 3,8 Prozent belaufen. In Verbindung mit den nächsten beiden Indextranchen werde der Mindestlohn damit an die Grenze von 60 Prozent des Medianlohns herangeführt.

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