Menschenrechte
„Regierung sollte nachbessern“: CCDH kritisiert Verordnungen zum Leben in Luxemburger Gefängnissen
Am Donnerstag (15.12.) hat die konsultative Menschenrechtskommission ein Gutachten zu zwei großherzoglichen Verordnungen vorgestellt, die den Alltag von erwachsenen und minderjährigen Strafgefangenen regeln. Kritik gab es an mehreren Punkten, insbesondere an der fehlenden Resozialisierung der Häftlinge und an den mangelnden Garantien für Menschen mit spezifischen Bedürfnissen.
CCDH-Präsident Gilbert Pregno und CCDH-Juristin Rhéa Ziadé bemängeln einige Grundsätze in zwei von der Menschenrechtskommission begutachteten Verordnungen Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Die konsultative Menschenrechtskommission (CCDH) hat Stellung zu zwei großherzoglichen Verordnungen genommen. Die erste Verordnung regelt das Leben der Häftlinge im Alltag sowie deren Haftbedingungen und die zweite fokussiert sich auf den spezifischen Fall inhaftierter Minderjähriger. Dabei handelt es sich einerseits um das „Règlement grand-ducal“ über die interne Ordnung von Strafanstalten und andererseits um jenes über die Ordnung beim Strafvollzug Minderjähriger.