Tripartite-Kommission

Regierung rudert zurück: Verschiebung von  zusätzlichen Indextranchen auf April 2024 wird gestrichen

Der „Solidaritéitspak“-Gesetzentwurf wurde abgeändert. Weitere Indextranchen – mit Ausnahme von jener, die im Juli oder April fallen wird – sollen nicht mehr angesammelt und alle auf einen Schlag am 1. April 2024 ausbezahlt werden.

(Symbolfoto)

(Symbolfoto) Foto: Vincent Lescaut

Die Arbeiten an dem „Solidaritéitspak“-Gesetzentwurf laufen auf Hochtouren. Am Donnerstagnachmittag wurden mehrere Akteure – darunter die Handelskammer und die Arbeitnehmerkammer gehört. Am Freitagmorgen stand bereits die nächste Sitzung, mit dem Resultat: Die Regierungsparteien rudern zurück. Der Teil des Gesetzestextes, der die Verschiebung künftiger möglicher Indextranchen festhalten sollte, fällt nun weg. Jene Index-Tranche, die im Juli oder August 2022 fallen soll ist darin nicht mit einbegriffen, diese soll weiterhin, wie vorgesehen, auf den 1. April 2023 verschoben und durch den „Solidaritéitspak“ kompensiert werden. Diese Information bestätigen die Kommissionsmitglieder Yves Cruchten (LSAP), Josée Lorsché (déi gréng) und Gilles Roth (CSV) gegenüber dem Tageblatt.

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