Sozialdialog

Regierung beschließt, Mindestlohn nicht zu erhöhen – Gewerkschaften kündigen Proteste an

Die CSV-DP-Regierung wird den Mindestlohn nicht strukturell erhöhen, am Freitag hat sie etwas unerwartet schnell beschlossen, lediglich die planmäßige Anpassung an die Reallohnentwicklung vorzunehmen. Gleichzeitig will sie den Betrieben bis zu 50 Millionen Euro an öffentlichen Zuschüssen zukommen lassen. Die Gewerkschaften wollen dagegen „auf die Straße“ gehen.

Arbeitsminister Marc Spautz und Premier Luc Frieden auf dem Nationalkongress der CSV in Ettelbrück am Samstag

Arbeitsminister Marc Spautz und Premier Luc Frieden auf dem Nationalkongress der CSV in Ettelbrück am vergangenen Samstag Foto: Editpress/Julien Garroy

Der Regierungsrat hat am Freitag beschlossen, den sozialen Mindestlohn nicht strukturell zu erhöhen. In einem sehr hastig einberufenen „Point de presse“ im Eingang zum Staatsministerium erklärten CSV-Arbeitsminister Marc Spautz und DP-Wirtschaftsminister Lex Delles in der Mittagsstunde, der Mindestlohn werde am 1. Januar 170 Euro über dem von heute liegen. Das sei eine Erhöhung um 6,3 Prozent, behauptete Delles. Damit steige der unqualifizierte Mindestlohn auf 60,2 Prozent des Medianlohns, meinte Spautz.

Die 6,3 Prozent setzen sich zusammen aus den 2,5 Prozent der nächsten Indextranche, die allen Beschäftigten zuteil wird, unabhängig von der Höhe ihres Gehalts. Die automatische Lohnanpassung an die Inflation zur Erhaltung der Kaufkraft wird laut Statec im zweiten Quartal fällig, demnach noch vor den Sommerferien. Die restlichen 3,8 Prozent sind die seit Jahrzehnten durchgeführte Anpassung des Mindestlohns an den Durchschnittslohn. Weil die Mindestlohnempfänger keinem Kollektivvertrag oder Gehälterabkommen unterliegen und demnach auch nicht in einer Lohnskala sind und häufig keine Sonderprämien und Zuschläge erhalten, wird diese Anpassung an die Reallohnentwicklung, ähnlich wie bei den Renten, alle zwei Jahre vorgenommen. Automatisch passiert das nicht, die Regierung muss dem Parlament dafür einen Gesetzentwurf vorlegen, doch diese Praxis gilt inzwischen als soziale Errungenschaft, sodass häufig von einer „automatischen Anpassung“ gesprochen wird.

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