Bettelverbot

Reform des „Code pénal“: Klarheit oder „Wilder Westen“?

Einen Tag nach Innenminister Glodens „verstärktem Platzverweis“ stellt Justizministerin Margue erste Details zur Reform des „Code pénal“ vor, um juristische Klarheit in der Causa Bettelverbot zu schaffen. Für die Opposition bleibt die zentrale Frage jedoch weiterhin unbeantwortet.

„Einfache Bettelei“ wird im „Code pénal“ nicht mehr strafbar sein, die Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg aber besteht weiterhin

„Einfache Bettelei“ wird im „Code pénal“ nicht mehr strafbar sein, die Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg aber besteht weiterhin Foto: Editpress/Julien Garroy

Kurz vor der Sommerpause will Elisabeth Margue (CSV) Klarheit schaffen. Am Donnerstagvormittag präsentiert die Justizministerin den Abgeordneten der Justizkommission erste Änderungen der von ihr angekündigten Reform des luxemburgischen „Code pénal“. Hauptthema: der Aufreger des ersten politischen Halbjahres, das Bettelverbot. „Wir haben nun ein für alle Mal gesagt, dass wir die einfache Bettelei als Straftatbestand streichen“, sagt Margue nach Ende der Sitzung. Das entspricht der Auslegung, der die luxemburgischen Gerichte in den vergangenen Jahren bereits gefolgt sind. Nichtsdestotrotz gebe die Entscheidung der Ministerin nun Rechtssicherheit, sagt der Vizepräsident der Kommission, Dan Biancalana (LSAP). 

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