Regierungsrat

Recht auf Vergessen nach bestimmten Erkrankungen soll gesetzlich verankert werden

Menschen, die schwere Krankheiten überstanden haben, sollen nicht länger bei Versicherungen und Krediten benachteiligt werden. Der Regierungsrat hat dem entsprechenden Entwurf einer großherzoglichen Verordnung grünes Licht gegeben.

Patienten nach schwerer Krankheit erhalten faire Chancen bei Versicherungen und Immobilienkrediten ohne Benachteiligung

Patienten sollen künftig nach dem Überwinden einer schweren Krankheit nicht mehr benachteiligt werden Symbolfoto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Das Recht auf Vergessen nach bestimmten Erkrankungen soll in Luxemburg gesetzlich verankert werden. Menschen, die eine schwere Krankheit überwunden haben, sollen dadurch bei der Aufnahme von Versicherungen oder der Beantragung von Immobilienkrediten nicht mehr benachteiligt werden. Der Regierungsrat hat am Mittwoch dem entsprechenden Entwurf einer großherzoglichen Verordnung grünes Licht gegeben. Damit soll die europäische Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt – und erweitert werden.

Seit 2020 gibt es in Luxemburg eine Konvention zwischen dem Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften (ACA) und dem Gesundheitsministerium. Diese befreit Betroffene nach einer gewissen Zeit davon, ihre Krankheit noch angeben zu müssen – bislang jedoch auf freiwilliger Basis der Versicherungsgesellschaften. Die LSAP wollte diese Freiwilligkeit bereits im vergangenen Jahr mit einem Gesetzesvorschlag in eine Verpflichtung umwandeln.

„Der Gesetzesentwurf stellt eine logische Erweiterung dieser Vereinbarung dar“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit. Der Entwurf verbessere die Bedingungen für Verbraucher erheblich. Für Krebspatienten soll etwa eine fünfjährige Wartezeit nach Abschluss der Behandlung gelten. Danach muss die Erkrankung nicht mehr gemeldet werden. Auch Menschen mit anderen Krankheiten sollen von kürzeren Wartezeiten profitieren.

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