Neuer Gesetzesvorschlag
LSAP will Recht auf Vergessen nach schweren Krankheiten
Ein von den Sozialisten vorbereitetes neues Gesetz soll die bislang freiwillige Konvention von 2020 ersetzen, um Krebsüberlebende und andere Betroffene nicht länger zu benachteiligen.
Für sie ist das Recht auf Vergessen eine Frage der Gerechtigkeit: Die LSAP-Abgeordneten Taina Bofferding und Claude Haagen Foto: Editpress/Miguel Moutinho De Sousa
„Wir brauchen das Recht auf Vergessen, damit Leute, die geheilt sind von einer schweren Krankheit, nicht weiter benachteiligt werden“, sagt Taina Bofferding. Die LSAP-Fraktionschefin stellt am Donnerstagvormittag zusammen mit ihrem Abgeordneten-Kollegen Claude Haagen einen Gesetzesvorschlag vor, um Rechtssicherheit und Gerechtigkeit für Menschen zu schaffen, die Krebs oder eine andere schwere Krankheit überwunden haben.
3.400 neue Krebsfälle gebe es jedes Jahr in Luxemburg, sagt Claude Haagen. Insgesamt 18.000 Menschen leben im Großherzogtum zurzeit mit Krebs. Viele von diesen Menschen würden „doppelt bestraft“, meint die LSAP. Einmal durch die Krankheit selbst – und einmal durch die Ungerechtigkeit, die sie nach überwundener Krankheit erleben. Sie werden diskriminiert und benachteiligt, wenn sie eine Versicherung abschließen oder einen Immobilienkredit anfragen wollen – und dabei ihre Krankheit angeben müssen. Oft werden sie deshalb abgelehnt. In anderen Fällen müssen sie höhere Beiträge zahlen. „Es darf keine soziale oder wirtschaftliche Bestrafung geben nach überwundener Krankheit“, sagt Bofferding. Vor allem nicht, wenn man ins Kalkül ziehe, dass Gesellschaft und Medizin sich weiterentwickelt hätten und auch die Überlebenschancen bei einer Krebserkrankung gestiegen seien. „Soziale Gerechtigkeit bedeutet, Barrieren abzubauen, die das Leben unnötig schwer machen“, so die LSAP-Fraktionschefin.
Verpflichtung statt Freiwilligkeit
Schon seit 2020 gibt es hierzulande eine Konvention zwischen dem Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften des Großherzogtums Luxemburg (ACA) und dem Gesundheitsministerium, die Betroffene davon befreit, ihre Krankheit nach einer gewissen Zeit noch angeben zu müssen – jedoch bislang auf freiwilliger Basis der Versicherungsgesellschaften. Die LSAP will diese Freiwilligkeit jetzt mit ihrem Gesetzesvorschlag in eine Verpflichtung umwandeln.
Dieser Vorschlag sieht unter anderem vor, dass Menschen nach einem Maximum von fünf Jahren bei den Versicherern nicht mehr angeben müssen, dass sie einmal an Krebs erkrankt waren. Auch andere Krankheiten wie HIV und Hepatitis C sollen vom Recht auf Vergessen berücksichtigt werden. Weitere Änderungen im Vergleich zur Konvention: Der Deckel von einer Million Euro bei einem Immobilienkredit soll gestrichen werden, der Rahmen auch auf andere Kredite und Versicherungen wie zum Beispiel Rechtsschutz erweitert werden.
Des Weiteren soll ein „Comité de suivi“ geschaffen werden, eine Expertenkommission mit Vertretern aus Medizin und der Versicherungsbranche, die in einer Tabelle festhalten soll, welcher Zeitraum für welches Krankheitsbild anzuwenden sei. Diese Tabelle soll regelmäßig aktualisiert werden. Bei den anfänglichen Zeiträumen, die im Gesetzentwurf vorgeschlagen werden, so Haagen, habe man sich an Gesetzen aus Frankreich und Belgien orientiert, wo man das Recht auf Vergessen bereits verankert habe.
Die LSAP hofft nun, mit ihrem Gesetzentwurf auf eine breite Unterstützung der anderen Chamber-Parteien und vor allem der Regierungsparteien CSV und DP zu stoßen. Die Signale dafür stehen gut. Der Gesetzestext wurde bereits einmal vom Staatsrat begutachtet, die geforderten Änderungen hat die LSAP umgesetzt. Schon bald soll das Gesetz wieder der Kommission vorliegen – und dann in der Chamber zur Abstimmung kommen. „Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz einstimmig angenommen wird“, sagt Haagen. Die LSAP sieht darin kein politisches Thema – sondern eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.