Luxemburger Gesetzentwurf
Recht auf Kenntnis über eigene biologische Herkunft soll gesetzlichen Rahmen bekommen
Die Luxemburger Regierung hat einen Gesetzesentwurf formuliert, der regeln soll, dass Menschen ein Recht darauf haben, ihre eigene biologische Herkunft zu erfahren. Das hat das Justizministerium am Mittwochnachmittag in einer Pressemeldung mitgeteilt. Das Tageblatt hat sich angeschaut, in welchen Fällen das gilt und was das zu bedeuten hat.
Viele Menschen kennen ihre eigene biologische Herkunft nicht – und begeben sich auf die Suche nach ihren biologischen Eltern Symbolfoto: Felix Kästle/dpa
Viele Menschen kennen ihre biologischen Eltern oder wissen über ihre biologische Herkunft Bescheid. Manche wissen, dass sie adoptiert wurden oder mit Hilfe eines Samenspenders entstanden sind, manche wissen es nicht. In letzterem Fall fragen sich einige Betroffene: Wer sind eigentlich meine biologischen Eltern? Wer ist mein Vater oder meine Mutter? Und manche begeben sich daraufhin auf die Suche. Doch das ist gar nicht so einfach, wenn das Gesetz nicht vorsieht, dass man ein Recht darauf hat, die eigene biologische Herkunft zu erfahren. In einigen Ländern ist das der Fall, so wie bisher auch in Luxemburg. Das soll sich jetzt ändern. Die Luxemburger Regierung teilte in einer Pressemitteilung am Mittwochnachmittag mit, dass es einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt.