Datenschutzkommission-Fall zurückverwiesen

Online-Riese Amazon entgeht vorerst 746-Millionen-Euro-Bußgeld

Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der nationalen Datenschutzbehörde aufgehoben, mit der dem Online-Handelsunternehmen Amazon eine Geldstrafe von 746 Millionen Euro sowie Zwangsmaßnahmen mit täglichen Strafzahlungen auferlegt worden waren. Grund für die Rückweisung ist unter anderem die fehlende Prüfung von Vorsatz oder Fahrlässigkeit durch die CNPD.

Der Online-Riese Amazon entgeht vorerst einem Millionen-Bußgeld

Der Online-Riese Amazon entgeht vorerst einem Millionen-Bußgeld Symbolfoto: AFP

Das Verwaltungsberufungsgericht hat eine Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) gegen einen der weltweit größten Onlinehändler aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung an die Datenschutzbehörde zurückverwiesen. Das teilt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung vom Freitag mit. Die CNPD hatte Amazon im Juli 2021 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) im Zusammenhang mit interessenbasierter Werbung insbesondere zu einer Geldstrafe von 746 Millionen Euro sowie zu Zwangsmaßnahmen unter Androhung einer täglichen Geldstrafe von 746.000 Euro verurteilt.

Das Gericht bestätigte im Urteil vom 12. März 2026 im Wesentlichen die vom Verwaltungsgericht bereits festgestellten DSGVO-Verstöße, „mit Ausnahme eines Punktes der Berufungsklägerin bezüglich des Umfangs der von der CNPD durchgeführten Untersuchung, die vom Gerichtshof als außerhalb des Umfangs liegend und nicht zu einer Entscheidung gegen die Berufungsklägerin führend beurteilten Rügen gemäß Artikel 21 der DSGVO“, geht aus der Mitteilung hervor. Während der Verhandlung erklärten beide Seiten jedoch, dass Amazon seine Systeme inzwischen angepasst habe und die beanstandeten Datenschutzprobleme mittlerweile behoben seien.

Entscheidend für die Aufhebung der CNPD-Entscheidung war, dass die Behörde nicht geprüft hatte, ob dem Unternehmen ein vorsätzlicher Verstoß gegen die DSGVO oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, und nicht ausreichend begründet hatte, warum unmittelbar eine Geldbuße verhängt wurde – wie es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union erforderlich ist.

Der Gerichtshof hat die ursprüngliche Entscheidung der CNPD daher in allen Punkten aufgehoben. Die Datenschutzkommission muss nun erneut prüfen, ob ein schuldhaftes Verhalten vorlag und welche Sanktion gegebenenfalls angemessen ist. (dj)

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