Verwirrung um Besuchsregeln

„Niemand spricht mehr über die Altenheime“

Seit Ende April dürfen Senioren und Pflegebedürftige in Luxemburgs Alten- bzw. Pflegeheimen wieder Besuch empfangen, seit Ende Mai dürfen sie die Einrichtungen auch wieder verlassen. Aber: Die neuen Regelungen werden nicht von allen Heimen umgesetzt. 

Besucher müssen eine Maske anlegen wenn sie eine Einrichtung betreten.

Besucher müssen eine Maske anlegen wenn sie eine Einrichtung betreten. Frank Molter/dpa

Christelle Muller (Name von der Redaktion geändert) ist sauer: „Corinne Cahen hat vergangene Woche im Parlament gesagt, dass die Einschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen aufgehoben sind – und dass ältere Menschen rausdürfen, ohne dass sie danach in Quarantäne müssen“, sagt sie. Ihre Mutter, die in einem Seniorenheim im Luxemburger Osten wohnt, darf dieses aber noch immer nicht verlassen. „Man sagte mir, dass das nicht möglich sei – aber ich weiß, dass es in anderen Altenheimen möglich ist.“ 

Tatsächlich wurden die Einschränkungen, die in den Heimen galten, nach und nach gelockert. Am 28. April verkündete Familienministerin Corinne Cahen (DP), dass Besuche unter Beachtung von Hygienerichtlinien wieder möglich sind. Sieben Wochen mussten die Heimbewohner davor ohne direkten Kontakt mit ihren Angehörigen auskommen. Am vergangenen Donnerstag erklärte Cahen vor der Chamber, dass ältere Menschen die Heime auch wieder verlassen dürfen, ohne danach in Quarantäne zu müssen. Das gilt aber offenbar nicht für die demenzkranke Mutter von Christelle Muller: „Bei der Hotline der Regierung sagte man mir, dass die Altenheime das selbst organisieren müssen – inzwischen weiß ich nicht mehr, was richtig und legal ist“, sagt die Angehörige. 

Unterschiedliche Regelungen

Claude Sibenaler, der beim Familienministerium für ältere Menschen zuständig ist, erklärt, wie es zu den unterschiedlichen Regelungen der Einrichtungen kommt: „Bei den Vorgaben handelt es sich um allgemeine Bestimmungen“, sagt er. „Die Träger können sich weiter öffnen oder auch strenger sein – das liegt in ihrem Ermessen.“ Die Träger täten gut daran, sich an die Empfehlungen zu halten, die gemeinsam mit dem Pflegedienstleister-Dachverband Copas und dem Gesundheitsministerium ausgearbeitet wurden. Sibenaler ist auch nicht bekannt, dass eine Einrichtung die Bestimmungen „lockerer“ interpretiert.

Wohl gebe es aber Häuser, die strenger vorgehen: „Manche Häuser waren stärker von Infektionen betroffen als andere, man kann verstehen, dass sie vorsichtig sind und die Bestimmungen erst einmal am strengsten Punkt ansetzen“, sagt er. Zudem gebe es Unterschiede, wie die Bewohner selbst mit Sicherheitsmaßnahmen umgehen können. „In einem klassischen Altenheim wie in den CIPA-Häusern sind die Menschen eher in der Lage, Masken zu tragen und Distanz zu wahren als in Pflegeheimen, in denen das weniger gut umgesetzt werden kann.“ Es sei schwer, einheitliche Bestimmungen festzulegen, die für alle 52 Luxemburger Einrichtungen gelten.

„Die neuen Empfehlungen sind erst sieben Tage alt“, sagt Sibenaler. „Sowohl die einzelnen Häuser als auch die Familien müssen sich erst auf die neue Situation einstellen.“ Der Rest hänge davon ab, wie sich die Situation entwickele. Verboten sei den Bewohnern das Verlassen ihrer Einrichtungen nicht. „Bis zum 21. Mai mussten Menschen, die das Haus verließen, danach in Quarantäne, diese Regel ist nun aufgehoben worden“, so Sibenaler. Rein rechtlich hätten die Einrichtungen nicht die Möglichkeit, Bewohner am Verlassen des Heims zu hindern. Umgekehrt könnten einzelne Träger aber auch jetzt noch Besuchsverbote verhängen. „Man muss an die Verantwortung jedes Menschen appellieren“, erklärt Sibenaler. „Nicht nur an die der Direktion, sondern auch an die der Bewohner.“

„Es geht um alle Bewohner“

Deshalb müsse jedes Pflegeheim die Bestimmungen so umsetzen, wie es für die Einrichtung möglich ist – und das, ohne die Menschen zu gefährden. „Es geht ja um alle Bewohner“, sagt Sibenaler. „Wenn ein einzelner zum Bäcker geht, ist das erlaubt, wenn er sich an die Vorschriften hält – aber wenn er das nicht tut, muss abgewogen werden.“ Die Einrichtungen müssten das aber kommunizieren. „Man muss den Familien erklären, wieso bestimmte Lockerungen nicht machbar sind, während sie in einer Einrichtung zwei Kilometer weiter möglich sind.“ 

An ebender Kommunikation stört sich Christelle Muller. „Die allgemeine Kommunikation lässt wirklich zu wünschen übrig“, sagt sie. „Es werden Öffnungen hier und Öffnungen da angesprochen, aber über die Altenheime spricht niemand mehr – sind die 6.000 Menschen in den Heimen vergessen worden?“ Sie verstehe, dass die Einrichtungen verpflichtet seien, die Bewohner zu schützen. „Aber kein Besucher geht dort hin, wenn er infiziert ist – und man zieht eine Maske an und achtet auf alles Mögliche“, sagt sie. Viele Corona-Maßnahmen seien inzwischen gelockert worden. „Aber wir dürfen nicht einmal mit einem Angehörigen im Park spazieren gehen.“

Schützenhilfe erhielt Muller von der „Patientevertriedung“. „Es ist uns bewusst, dass es nicht einfach ist, Regelungen aufzustellen, die jedem gerecht werden und auch die Sicherheit eines jeden mit einbeziehen“, schreibt die Interessenvertretung am Mittwoch in einem offenen Brief an Gesundheitsministerin Paulette Lenert und Familienministerin Corinne Cahen. Die Situation sei für Bewohner, Patienten und Familien aber immer schwerer zu ertragen. Dass das Besuchsrecht zu der Zeit eingeschränkt wurde, als überall Schutzausrüstung gefehlt habe, sei sehr sinnvoll gewesen. Aber die Verknappungen bestünden nicht mehr und die Zahl der Neuinfektionen sei auf einem niedrigen Niveau. Der Verein fordert „klare, transparente Regeln für alle Häuser und alle Krankenhäuser“ im Hinblick auf die Besuche bei Patienten und Bewohnern.

Bei Muller wächst inzwischen die Verzweiflung. 72 Tage sei es her, dass sie ihre Mutter das letzte Mal ohne mannshohen Zaun oder Plexiglasbarriere besuchen konnte. „Ich darf nicht ins Gebäude rein, ich weiß nicht, wie es drinnen aussieht – ich halte die Situation nicht mehr für angebracht.“ 

Besuche bei den Angehörigen: Die Regeln des Familienministeriums 

Die Entscheidung, Besuche zuzulassen, trifft die für die Einrichtung verantwortliche Person, heißt es auf der Webseite des Familienministeriums. Falls Besuche erlaubt werden, müssen sie unter „strikter Einhaltung der Hygienevorschriften“ stattfinden.

Für Besuche müssen Angehörige oder Bewohner einen Termin vereinbaren. Wie oft sie stattfinden können und wie lange sie dauern, ist abhängig von der Einrichtung. Besucher müssen zustimmen, über ihren Gesundheitszustand befragt zu werden. Sie müssen versichern, dass sie in den letzten 48 Stunden keine Covid-19-Symptome gezeigt und in den 14 Tagen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt mit einer Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde, gehabt haben. Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung müssen sich die Besucher die Hände desinfizieren.

Dazu muss in der Einrichtung ein spezieller Raum zur Verfügung gestellt werden, der einen Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet. Innerhalb des Gebäudes dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig einem Bewohner einen Besuch abstatten. Falls es Wetter und Lage zulassen, können Angehörige und ihre Liebsten aber auch im Freien aufeinandertreffen. Nur wenn keine dieser beiden Möglichkeiten besteht, können die Besuche im Zimmer des Bewohners erlaubt werden – „unter strengsten hygienischen Bedingungen“, wie das Familienministerium schreibt. Findet der Besuch draußen statt, muss ein Abstand von zwei Metern zwischen dem Besucher und dem Bewohner eingehalten werden, wenn keine Maske vorhanden ist.

Kinder müssen mindestens sechs Jahre alt sein, wenn der Besuch innerhalb des Gebäudes stattfindet. Sie müssen dann zudem eine ihrer Größe angepasste persönliche Schutzausrüstung (chirurgische Maske) tragen. Wenn der Besuch im Freien stattfindet, gibt es für minderjährige Besucher keine Altersbegrenzung, sofern der Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten wird.

Besuche bei einem Bewohner, der sich in Isolation, Quarantäne oder Selbstisolation befindet, sind nicht gestattet – es sei denn, der Bewohner befindet sich am Lebensende.

Das Personal kann Personen, die sich nicht an die Hygienevorschriften halten, den Besuch verweigern.

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