Videoüberwachung
Neues „Visupol“-Gesetz kommt in die Chamber: Opposition kritisiert übereilten Prozess
Trotz kritischer Gutachten der Staatsanwaltschaft und der konsultativen Menschenrechtskommission (CCDH) schickt die Kommission für innere Angelegenheiten den Entwurf zum neuen „Visupol“-Gesetz zur Abstimmung ins Parlament. Die Opposition kritisiert einen übereilten Prozess.
Das neue Gesetz zur Videoüberwachung wird in naher Zukunft im Parlament zur Abstimmung kommen Foto: Editpress/Julien Garroy
Zum vorerst letzten Mal steht an diesem Mittwochnachmittag das neue Gesetz zur Videoüberwachung auf der Tagesordnung der Chamber-Kommission für innere Angelegenheiten. Seit 2021 regelt das sogenannte „Visupol-Gesetz“, wo und unter welchen Voraussetzungen in der luxemburgischen Öffentlichkeit Überwachungskameras aufgehängt werden dürfen. Die Analyse- und Genehmigungsprozesse dahinter sind jedoch relativ zeitintensiv und langwierig. Weshalb Innenminister Léon Gloden eine Gesetzesänderung anstrebt, um die Prozeduren für öffentliche Videoüberwachung zu vereinfachen. Die wichtigsten Neuerungen: Bürgermeister sollen ein Initiativrecht bekommen, um bei der Polizei eine Analyse beantragen zu können, ob an bestimmten Orten eine Videoüberwachung möglich ist. Außerdem sollen Verkehrsknotenpunkte („pôles d’échange“) automatisch als gefährliche Orte mit besonderem Risiko für Straftaten definiert werden. Das bedeutet: Wenn dort in Zukunft Kameras installiert werden sollen, muss nicht mehr vorab nachgewiesen werden, dass es keine anderen Mittel zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten gibt als die Überwachung mit einer Kamera.