Regierungsrat
Neue Deadline am 31. Oktober: Frist für Antrag auf Teuerungszulage wird verlängert
Die Einwohner Luxemburgs haben nun mehr Zeit, um die „allocation de vie chère“ zu beantragen Symbolfoto: dpa/Daniel Reinhardt
Wer einen Antrag auf eine Teuerungszulage („allocation de vie chère“) einreichen möchte, sollte dies bis zum 30. September tun. Das war die ursprüngliche Deadline. Diese wurde nun verschoben: Die Bürger haben noch Zeit bis zum 31. Oktober. Der Regierungsrat hat diese Entscheidung am Mittwochnachmittag getroffen.