Regierungsrat

Neue Deadline am 31. Oktober: Frist für Antrag auf Teuerungszulage wird verlängert

Die Einwohner Luxemburgs haben nun mehr Zeit, um die „allocation de vie chère“ zu beantragen

Die Einwohner Luxemburgs haben nun mehr Zeit, um die „allocation de vie chère“ zu beantragen Symbolfoto: dpa/Daniel Reinhardt

Wer einen Antrag auf eine Teuerungszulage („allocation de vie chère“) einreichen möchte, sollte dies bis zum 30. September tun. Das war die ursprüngliche Deadline. Diese wurde nun verschoben: Die Bürger haben noch Zeit bis zum 31. Oktober. Der Regierungsrat hat diese Entscheidung am Mittwochnachmittag getroffen.

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