Streit mit „Schwammmeeschteren"
Nancy Arendt: „Ich sehe nicht, dass ich einen Berufsstand respektlos behandelt habe“
Sollen Schwimmlehrer Schwimmunterricht in der Schule geben dürfen? Auf Facebook ist darum unter einem Kommentar der CSV-Abgeordneten Nancy Arendt ein Streit entbrannt. Die Gewerkschaft FGFC und der Berufsverband der Schwimmlehrer fordern sogar eine Entschuldigung von ihr. Die wird aber nicht kommen.
Ist Luxemburg zu einem Land der Nichtschwimmer geworden – und falls ja: warum? Darüber ist unter einem Tageblatt-Artikel auf Facebook ein heftiger Streit entbrannt, ausgelöst durch einen Kommentar der CSV-Abgeordneten Nancy Arendt. Uneinig sind sich die Beteiligten vor allem in der Frage, ob Schwimmlehrer für Luxemburgs Schulen Schwimmunterricht geben dürfen sollen. Die Gemeindepersonal-Gewerkschaft FGFC und die „Association luxembourgeoise des instructeurs de natation“ (ALIN) fordern sogar eine Entschuldigung von der Politikerin – wegen „respektloser Aussagen“. Im Gespräch mit dem Tageblatt legt Arendt ihr Position dar und erklärt, warum sie sich nicht entschuldigen wird.
„Das System in unseren Schulen funktioniert aktuell so, dass die Lehrer alle Kurse unterrichten“, sagt Arendt. Sie findet es deswegen nicht richtig, den Schwimmunterricht davon auszunehmen. „Alle Fächer sollten von jemandem unterrichtet werden, der einen ‚Premières’-Abschluss und eine pädagogische Ausbildung hat“, unterstreicht die frühere Leistungsschwimmerin und Triathletin. Die „Bademeister“ würden auch pädagogische Methoden lernen. Aber die Lehrer seien schlicht besser ausgebildet, um mit Kindern zu arbeiten. Verbesserungen im Schwimmunterricht in der Schule sollten auch eher über Fortbildungen für Lehrer erreicht werden. Diese Aussagen würden keine „Beleidigung gegenüber einer Berufssparte“ darstellen, sagt die Abgeordnete.
Schwimmlehrer, Schwimmmeister oder Bademeister?
Der „Instructeur de natation“ – also Schwimmlehrer – ist in Luxemburg eine Ausbildung. Während drei Jahren erlernen Jugendliche ab 16 Jahren dort den Beruf, erklärt Joseph Grüneisen, Präsident der ALIN. Der Schwimmunterricht macht einen großen Teil aus. Aber auch Sicherheit und Hygiene im Schwimmbad werden dort erlernt. Nachher können für die Meisterprüfung noch einmal drei Jahre drangehängt werden.
„Schwammmeeschter“ oder „Schwimmmeister“ ist hingegen der gängige Begriff im Volksmund. Das Wort Bademeister sei hingegen veraltet und werde eigentlich nicht mehr genutzt, sagt Grüneisen.
In Deutschland gelten offiziell die Bezeichnungen „Geprüfter Meister für Bäderbetriebe“ oder „Fachangestellter für Bäderbetriebe“. Im englischsprachigen Raum wird oft das Wort „Lifeguard“ als Obergriff benutzt, was auf Deutsch aber eher Rettungsschwimmer bedeutet. Daneben existiert etwa noch die Bezeichnung „Swimming Instructor“ oder „Swim Teacher“, also Schwimmlehrer.
Die Hauptaufgabe eines „Schwammmeeschter“, oder „Bademeisters“ auf Deutsch oder „Lifeguard“ auf Englisch, sei nun mal das Überwachen der Sicherheit im Schwimmbad, sagt Arendt. Der Name sei auch keine Beleidigung. Wegen des luxemburgischen Namens „Schwammmeeschter“ würden viele Menschen denken, dass deren Aufgabe hauptsächlich im Schwimmunterricht bestehe. Aber das sei nicht der Fall, es sei die Sicherheit im Schwimmbad. „Ich bin niemand, der sich nicht entschuldigt, wenn er einen Fehler gemacht hat“, sagt Arendt. In diesem Fall sehe die Politikerin und Ex-Sportlerin aber nicht, dass sie einen Berufsstand oder sonst jemanden respektlos behandelt habe.
Arendt kenne auch viele „Schwammmeeschter“, die Kindern ausgezeichnet das Schwimmen beigebracht hätten. Nur: „Ich bin der Meinung, dass sie das nicht in der Schule machen sollen“. Eine Regelung, damit diese Lehrern bei Kindern assistieren können, die nicht schwimmen können, gebe es ja bereits.
Wer darf Kindern in der Schule das Schwimmen beibringen?
2009 hat das abgeänderte Schulgesetz dazu geführt, dass Schwimmlehrer nicht mehr den Schwimmunterricht für Schulen übernehmen dürfen. Stattdessen ist das Lehrpersonal dafür verantwortlich, das dafür einen Kurs an der Uni absolvieren muss. Seit 2013 darf für den Schwimmunterricht eine „Assistenz“ beantragt werden: Die Schwimmlehrer dürfen in diesem Fall bei Schülern helfen, die nicht eigenständig schwimmen können.
Seitdem hat der Beruf des Schwimmlehrers in Luxemburg stark an Attraktivität verloren, sagen FGFC und ALIN. Dies habe zu einem Mangel an Fachkräften geführt, was wiederum die Qualität des Schwimmunterrichts und die Sicherheit in den Bädern beeinträchtigt.
Das Problem, dass Kinder nicht mehr richtig schwimmen können, müsse auf mehreren Ebenen angepackt werden. „Wenn ein Musikkurs umsonst sein kann, warum nicht auch Schwimmkurse?“, fragt Arendt. Das seien Diskussionen, die man vielleicht eher führen sollte, bevor man darüber rede, ob „Schwammmeeschteren“ in der Schule unterrichten dürfen. „Ich bin offen für alles, um zu schauen, wie man Kinder schwimmsicherer machen kann.“