Luxemburg

Nach dem Urnengang ist vor dem Urnengang: Es kann erneut Briefwahl angefragt werden

Zum zweiten Mal in diesem Jahr kann aktuell wieder Briefwahl beantragt werden: nämlich wenn man an den Parlamentswahlen vom 8. Oktober auf postalischen Weg teilnehmen will. Beim Ausfüllen des Stimmzettels muss dann etwas beachtet werden, das bei den Gemeindewahlen manchmal schieflief.

Wer am 8. Oktober nicht vor Ort zu den Wahlurnen schreiten kann oder will, fragt vorab die Briefwahl an

Wer am 8. Oktober nicht vor Ort zu den Wahlurnen schreiten kann oder will, fragt vorab die Briefwahl an Foto: Editpress/Julien Garroy

Mindestens 55.813 Menschen haben laut elections.lu und dem Innenministerium bei den Gemeindewahlen ihre Stimme per Brief abgegeben. Und da in einem Superwahljahr offensichtlich „nach dem Urnengang ist vor dem Urnengang“ gilt, kann man aktuell wieder Briefwahl beantragen – dieses Mal für die Parlamentswahlen am 8. Oktober. Ein solcher Antrag kann noch bis zum 13. September gestellt werden – wenn die Antwort an eine Adresse in Luxemburg verschickt werden soll. Denn in dem Fall hat man in der Regel bis spätestens 25 Tage vor der Wahl Zeit.

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