Luxemburg

Minister Franz Fayot bezieht Stellung zu Kritik an Umgang mit Spesen

Dienstreisen, zu denen die Verlobte mitkommt, und zwei Flaschen Weißwein für 276 Euro – unter anderem darum ging es in der Kritik an Franz Fayots Umgang mit den Kosten für seine Dienstreisen als Minister. Zu dieser hat er sich nun geäußert.

Minister Franz Fayot hat sich in einer Pressemitteilung zu einem Medienbericht geäußert

Minister Franz Fayot hat sich in einer Pressemitteilung zu einem Medienbericht geäußert Foto: Editpress-Archiv/Hervé Montaigu

Luxemburgs Kooperationsminister Franz Fayot hat sich am Dienstagnachmittag zu den Medienberichten über seinen Umgang mit Spesen auf seinen Dienstreisen geäußert. Zuerst hatte das Magazin Reporter.lu die Kritik in einem Bericht thematisiert. Fayot erklärt in der Pressemitteilung unter anderem: „Da die Rechnungsbeträge der Restaurants im Artikel ohne Kontext beziehungsweise in einem falschen Kontext angegeben wurden, entsteht somit ein verfälschter Eindruck.“ 

In dem Schreiben geht Fayot auf mehrere Beispiele aus dem Reporter-Bericht ein und erklärt, dass es sich dabei jeweils um Arbeitsessen, darunter Vorbereitungen und auch Nachbesprechungen, gehandelt habe. Eines der Beispiele: „Bei den im Artikel erwähnten 276 Euro im Restaurant ‚Furca‘ hat es sich so zum Beispiel nicht um ein Essen für die Mitarbeiter des Ministers, sondern um ein Arbeitsessen mit den Botschaftern verschiedener EU-Mitgliedsstaaten gehandelt.“ Ähnlich wie bei den 267 Euro Frühstückskosten in Jerusalem, das ein Arbeitsfrühstück mit den Leitern der Vertretung der EU sowie der Europäischen Investitionsbank im Westjordanland und im Gazastreifen gewesen sei.

Fehler in zwei Fällen

Bei Dienstreisen von Regierungsmitgliedern sei es zudem üblich, dass Minister die Kosten mancher Mahlzeiten für etwaige andere Gäste, die Teil des offiziellen Programms sind, sowie punktuell für die Mitglieder der Delegation übernehmen. Fayot ergänzt dazu: „In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls wichtig, daran zu erinnern, dass, wenn die Kosten der Delegationsmitglieder im Rahmen von Essen vom Minister übernommen werden, die Beamten angehalten sind, dies auf ihrer Kostenerklärung zu vermerken.“ Die ihnen zustehende pauschale Verpflegungszulage werde dadurch reduziert. Diese Ausgaben würden so also nicht zweimal verrechnet und somit entstünden keine doppelten Kosten für den Staat, erklärt er. „Bei gelegentlichen Reisen, bei denen der Minister von seiner Verlobten begleitet wurde, waren die Reisekosten strikt getrennt und wurden privat beglichen.“

Wie in dem Reporter.lu-Artikel erwähnt, sei laut Fayot in zwei Fällen tatsächlich ein Fehler beim Einreichen der zu rückerstattenden Rechnungen unterlaufen. „Hier hat es sich um ein Versehen und keine bewusste Handlung gehandelt, für das sich der Minister entschuldigt“, heißt es in der Pressemitteilung. Die Prozedur der Rückerstattung der entsprechenden Beträge laufe derzeit.

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