Chamber
Mindestlohn: Handlungsbedarf erkannt, aber keine Entscheidung
Welchen Einfluss hat die jüngste EU-Direktive über adäquate Mindestlöhne auf die Lohnpolitik in Luxemburg? Dieser Frage nahm sich am Mittwoch das Parlament an. Es handelt sich dabei um einen provisorischen Text, der im September noch vom EP gebilligt werden muss. Die Direktive drängt des Weiteren auf die Entwicklung der Kollektivvertragspraxis in den EU-Ländern. In Luxemburg könnten Betriebe durch Steuerentlastungen zum Abschluss eines Kollektivvertrags angeregt werden, so ein LSAP-Vorschlag. Derzeit fallen lediglich 53 Prozent der privat Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Die Diskussion zur Richtlinie hatte „déi Lénk“ angestoßen.
Myriam Cecchetti („déi Lénk“) befürchtet, dass der Mindestlohn gegenüber der Entwicklung des Durchschnittslohns zurückbleibt Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Vor einem Monat hatte sich der EU-Rat über einen europäischen Mindestlohn geeinigt. Dabei wird keineswegs ein einheitliches Mindestgehalt für alle Mitgliedsländer vorgeschrieben. Dazu ist die EU nicht befugt. Vielmehr soll jedes Land dafür sorgen, dass der Mindestlohn dem Arbeitnehmer und seiner Familie ein dezentes Leben ermöglicht. Der Vorschlag sieht lediglich Leitlinien vor, an die sich die Länder bei der Festlegung des Mindestlohns orientieren können. So sollte er 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des Mediangehalts ausmachen.